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Thema: Fahrzeug mit SoSi-Anlage ins Ausland

  1. #1
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    Fahrzeug mit SoSi-Anlage ins Ausland

    Hallo ihr da draußen,

    ich hab da mal ne Frage: Unser Jugendrotkreuz plant eine Pfingstfreizeit nach Slowenien dieses Jahr. Da würden Sie gerne unseren MTW von der Bereitschaft mitnehmen, da es eben ein schöner 9-Sitzer ist. Nun meine Frage: Spricht jemand bzw. etwas gegen die Fahrt mit einem Fahrzeug, welches eine in Deutschland eingetragene und zugelassene SoSi-Anlage hat ins Ausland? Wenn ja, wer/was? Nur für die "Eventuellfalschversteher": Wir wollen NICHT im Ausland mit Blaulicht und Horn rumfahren, ich glaueb, das gäbe ziemliche Probleme...Es geht nur um die Fahrt mit einem Auto, welches mit einem "Balken" ausgestattet ist.....Erst nach Österreich und dann eben nach Slowenien...
    Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte, vielleicht mit Literaturnachweis, auf den ich mich im Falle des "Mit dem Ding kommen Sie nicht in unser Land" vom Zöllner berufen kann?!?
    Danke

  2. #2
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    Moin ..

    Zu allererst würde ich prüfen, ob die Fahrzeugversicherung das Zielland nicht ausschliesst.

    Ob Blaulicht hin oder her, wenn mit dem Auto irgendwas passiert, ob aktiv oder passiv, wäre es
    schön blöd, wenn im Versicherungsschein steht, das die Versicherung bei diesem oder jenem
    Land das Risiko nicht übernimmt. (Ich hab in der Versicherung von meinem Privatauto glaub ich
    drei oder vier gestrichene Länder. Und das obwohl ich die Landessprache dieser drei Länder
    verstehen würde, bei einem sogar sprechen ;) )

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  3. #3
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    Also meines Wissens dürfte das keine Probleme geben, aber stütz dich bitte nicht drauf, ich weiß nur, dass Feuerwehrautos von uns (wie sie waren, Mercedes Sprinter mit RTK 6 und RTK 4) in Frankreich, Österreich, Italien und in der Ukraine waren (und dabei durch Österreich und Ungarn gefahren sind).

    http://www.thw-landshut.de/berichte/.../042_2007.html

    Vielleicht kannst du dich an jemanden wenden, der diese Hilfstransporte organisiert hat.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  4. #4
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    Zitat Zitat von heikomuenzing Beitrag anzeigen
    auf den ich mich im Falle des "Mit dem Ding kommen Sie nicht in unser Land" vom Zöllner berufen kann?!?
    Mit Zöllnern wirst du wohl keine Probleme bekommen...

    Denn Slowenien ist am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten...

    Wenn ihr auf der sicheren Seite sein wollt, dann deckt die Verkehrswarnanlage für die Dauer der reise einfach ab ;)

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Hallihallo...
    Erstmal Danke für die Antworten....Das mit der Versicherung ist schon geklärt, sie dürfen auf jeden Fall ins Ausland fahren....
    Naja, dann werde ich den wohl ein paar Rollen Paketband mitgeben, damit sie, falls es Probleme gibt, das gute Stück von oben bis unten einmummeln können ;-)
    Vielen Dank, bis die Tage....
    Gruß

  6. #6
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    344
    Moin!

    Der einfachste Weg sollte sein, sich an die slowenische Botschaft zu wenden und dort nach zu fragen, ob mit Schwierigkeiten zu rechnen ist.

    Meiner Meinung nach würde eine Anfrage per Email, am Besten über einen offizielle Addy, ausreichend sein.

  7. #7
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    Ich bin in den letzten 15 Jahren wohl über 1000 mal mit einem Sonderrechtsfahrzeug im Ausland, von Norwegen bis Italien und von Spanien bis Lettland, gewesen und es gab nirgends Probleme. Das nutzen der SoSi-Anlage im Ausland stellt allerdings ganz besondere Ansprüche, da hier die dort geltenden Regeln beachtet werden müssen.

    Noch ein kleiner Tipp: ...achtet darauf das Fahrer und Beifahrer Dienstbekleidung tragen und einen Mitgliedsausweis der HiOrg bei sich führen, dass kann schon im Vorwege einige Schwierigkeiten z.B. bei Verkehrskontrollen umgehen.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  8. #8
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Moin!

    Der einfachste Weg sollte sein, sich an die slowenische Botschaft zu wenden und dort nach zu fragen, ob mit Schwierigkeiten zu rechnen ist.

    Meiner Meinung nach würde eine Anfrage per Email, am Besten über einen offizielle Addy, ausreichend sein.
    Die einfachsten Ideen sind immer die besten. Denkt auch an euer FUG.

    Ausserdem würde ich eine Bescheinigung eurer HIORG mitführen wieso weshalb warum, ggf in slowenisch beglaubigt übersetzt.

    Und mir trotzdem einen Alternativplan überlegen, die Blaulichter abzudecken...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  9. #9
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    Moin moin,

    die Frage ist auch eher, ob Ihr mit Eurem MTW Deutschland verlassen dürft. Soweit ich weiß, bedarf es ebenfalls einer Genehmigung, mit einem KatSchutz-Fahrzeug von Bund, Land oder Kommune den Kreisverband zu verlassen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
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    Hallohallo...
    Also, zur Kläsung der Fragen:

    1. Wir beabsichtigen NICHT, die SoSi-Anlage im Ausland zu benutzen

    2. Versicherungsschutz besteht

    3. Ja, wir dürfen mit dem MTW Deutschland verlassen. Die Fahrzeuge gehören der Bereitschaft und niemandem sonst. Und dort ist der Bereitschaftleiter weisungsbefugt...

    Vielen Dank für die Hilfe. Ich werde im Vorfeld in Slo anfragen, zur Sicherheit was zum Abdecken mitnehmen, Dienstkleidung für den Fahrer mitnehmen, Mitgliedsausweis mitnehmen...
    Ich denke, dann sollte das hinhauen....
    Gruß und Danke

  11. #11
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    Vielleicht etwas OT, aber wie sieht es denn mit der Finanzierung des MTWs aus? Könnt Ihr damit wirklich problemlos Fahrten machen?

  12. #12
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    Klaro, warum sollten wir mit dem MTW keine Fahrten machen dürfen? Der MTW gehört wie unsere anderen beiden Fahrzeuge der Bereitschaft....und die finanziert sich(und die Autos) durch Spenden, Blutspende, Sanitätsdienste, Zuwendungen öffentlicher Hand, Mitgliedsbeiträge....Und wie gesagt...Satzungsgemäß ist der Bereitschaftsleiter weisungsbefugt....er kann Fahrten anordnen und verbieten...
    Gruß

  13. #13
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    Zitat Zitat von heikomuenzing Beitrag anzeigen
    Klaro, warum sollten wir mit dem MTW keine Fahrten machen dürfen? Der MTW gehört wie unsere anderen beiden Fahrzeuge der Bereitschaft....und die finanziert sich(und die Autos) durch Spenden, Blutspende, Sanitätsdienste, Zuwendungen öffentlicher Hand, Mitgliedsbeiträge....Und wie gesagt...Satzungsgemäß ist der Bereitschaftsleiter weisungsbefugt....er kann Fahrten anordnen und verbieten...
    Gruß
    Genau das ist das Problem der gestellten Frage, wenn Zuwendungen der öffentlichen Hand in der Finanzierung sind kann es Probleme geben mit dem Kreis.

    Außerdem: Wenn es eine Bereitschaft gibt, so gibt es idR. auch einen übergeordneten Verband. Was sagt denn der dazu? Der Bereitschaftsführer ist auch nur untergeordneter Mitarbeiter, der keine eigenen Entscheidungen fällen darf ("Wir fahren jetzt mal ins Ausland mit dem Eigentum des Bundesverbandes"), sondern nur die Weisungen der nächsthöheren Ebene umzusetzen hat.

    Wer steht denn als Halter des MTW im Fahrzeugbrief? Der Bereitschaftsführer oder der Verband? Ich denke wenn das Fzg einen Signalbalken hat, so ist der vom Kreis genehmigt und der Bereitschaftsführer scheidet als Halter aus....


    [Edit=25.03.08/17:50]
    Ich hatte im Eröffnungsbeitrag übersehen, dass es das Jugendrotkreuz ist welches fahren will. Damit dürfte der Halter und somit auch der Weisungsbefugte fest stehen:

    DRK Generalsekretariat
    Carstennstr. 58
    D-12205 Berlin
    Telefon: 030 / 85404 - 0
    Telefax: 030 / 85404 - 450
    E-Mail:drk@drk.de


    Ansonsten entscheidet NIEMAND, ob das Fahrzeug überhaupt aus der Halle gefahren wird! Bei Verlassen des Standortbereiches und besonders der deutschen Grenzen schon gar nicht! Im Zweifel hält nämlich Dr. Rudolf Seiters als Präsident den Kopf dafür hin!
    [/Edit]
    Geändert von AkkonHaLand (25.03.2008 um 17:50 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  14. #14
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    Hallo,

    ich kann nur so viel dazu sagen, wir führen von unserem OV auch Hilfsgütertransporte nach Osteuropa durch.
    Für die Transporte wird der OV eigene MTW genutzt der natürlich mit Sondersignalanlage und auch BOS-Funk ausgestattet ist.

    Probleme in der vergangenheit hatten wir damit das uns der MTW wegen des FuG´s aufgebrochen wurde und das FuG weg war. Seit dem ist das FuG bei den Transporten immer ausgebaut.

    Wenn das Fahrzeug Eigentum des OV ist, dann kann die nächsthöre Ebene zum Bsp. Kreisverband keine Fahrten etc. oder sonst irgendwie über das Fahrzeug verfügen, genausowenig der Landkreis.
    Einziges Problem was entstehen könnte wenn der MTW in einer SEG oder Einsatzeinheit verplant ist, dann braucht es gesonderte Genehmigungen bzw. es muss adequater Ersatz zur Verfügung stehen.

    Mfg
    Chris

  15. #15
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    Ich kann Chris nur zustimmen. Das Generalsekretariat und Herr Seiters scheiden leider aus. Denn Halter ist der KREISVERBAND....Und der hat die Weisungsbefugnis über "seine" Fahrzeuge ausdrücklich an die Bereitschaften übergeben. Diese haben die Fahrzeuge schließlich auch finanziert....Und der Bereitschaft steht nun mal der Bereitschaftsleiter vor....(denn -führer haben wir, ausser in taktischen Einheiten (dem Himmel sei Dank, dass wir keine mehr haben), keine mehr...Somit darf dieser Bereitschaftsleiter sehr wohl entscheiden, wann das Fahrzeug vor die Garage fährt...Und somit auch ins Ausland....

    Und die Zuwendungen öffentlicher Hand sind Spenden der Gemeinde....Sprich, aus diesem "Geldgeben" ergibt sich kein Besitz- oder Weisungsanspruch....
    Gruß

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