Tztztz *kopfschüttel* lass das nicht die HWK hören ;)
Das fällt ja schon unter arglistige Täuschung...
MfG Fabsi
Tztztz *kopfschüttel* lass das nicht die HWK hören ;)
Das fällt ja schon unter arglistige Täuschung...
MfG Fabsi
warum arglistig
wenn sich das geschäftsfeld doch geändert hat.
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
naja, da kamen ja nun einige unterschiedliche Meinungen zusammen...
Mein Telefonat mit der IHK hier hat nix ergeben. Naja, Freitag mittag geht da wohl nicht mehr viel. Morgen soll wohl wieder jemand im Haus sein, der das evtl wissen könnte...
@paulschen:
steht das denn irgendwo wo ich auch zugriff habe, für welche berufe ein Meister nötig ist ? So richtig nachgedacht habe ich da vorher noch nie, aber interessieren würde mich das jetzt dann doch bei mehreren Gebieten mal.
@die anderen, die sowas machen:
was für qualifikationen habt ihr denn da ? (Gerne auch per PN,wers hier nicht preisgeben möchte).
Vielen Dank schonmal..
Hallo,
nachlesen kann man das in der Handwerksordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/
Anlage A sind die Meiterpflichtigen Handwerke
bei einer Gewerbeummeldung wird die Zeile 18 ausgefüllt und es nützt dir nichts, außer dass du zweimal die Bearbeitungsgebühr (ca. 20 Euro) bezahlen musst.
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