
Zitat von
Fabpicard
Joar, so schon fast korrekt :)
Achso, jetzt kommen keine Meinungen, sondern Fakten ;)
Reiner Handel ---> Gewerbeanmeldung reicht aus
Nach der Gewerbeanmeldung (egal ob Einzelunternehmen, AG, Haupt/Nebenberuflich...) wird je nach deiner Einstufung die HWK oder die IHK auf dich zukommen...
Die HWK wird dir für Reparaturen oder den Abgleich von FME aufwärts einen Meisterbrief vorschreiben.
Was Garantiefälle angeht, schreiben dir logischerweise die Hersteller alles vor (wie oben beschrieben...meistens) oder du musst halt selbst für den Rest der Garantiezeit gerade stehen...
Sehr sehr sehr empfehlenswert für jegliche Art von Reparaturen oder Einbauten (KFZ oder Gebäude) ist eine Betriebshaftpflicht...
OK, ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber gerade bei einem RTW der wegen der falsch verlegten Versorgungsleitung abfackelt, wird privat zu zahlen extrem teuer *g*
MfG Fabsi
P.S.: Wenn du noch mehr wissen willst ---> Fragen ^^
Hi,
Bis auf die Sache mit dem Meisterbrief stimme ich Fabsi zu...
Ich will jetzt nicht ausschließen das es Handwerkliche Ausbildungen gibt, die einen erst ab Meister berechtigen entsprechende Reparaturen auszuführen. Handwerk ist nicht so mein Ding.
Es gibt aber auch Industrielle Ausbildungen (Facharbeiter halt) die einem zu entsprechender Selbstständiger Tätigkeit berechtigen ohne das es überhaupt einen (Industrie-)Meister in diesem Bereich gibt.
Mit welchen Ausbildungen ab welcher Qualifikation man jetzt entsprechende Tätigkeiten ausführen darf ist mir nicht in allen Einzelfällen bekannt. Es sind auf jeden Fall einige.
(Zb. Kommunikationselektroniker als Industriebeispiel oder Radio & Fernsehtechniker als Beispiel für das Handwerk um nur einige zu nennen) Natürlich berechtigt auch ein einschlägiges Studium ebendfalls (Nachrichtentechnik z.b.)
Grundsätzlich kann man aber sagen das auf jeden Fall eine qualifizierte Ausbildung im Elektronikbereich unumgänglich ist. Wenn du so eine hast kannst du dich erkundigen ob diese dafür anerkannt ist. Als Hobbybastler ohne einschlägige Qualifikation ist es aber keinesfalls zulässig!
Gruß
Carsten
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