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Thema: Wer 'darf' BOS Funk machen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Joar, so schon fast korrekt :)

    Achso, jetzt kommen keine Meinungen, sondern Fakten ;)

    Reiner Handel ---> Gewerbeanmeldung reicht aus

    Nach der Gewerbeanmeldung (egal ob Einzelunternehmen, AG, Haupt/Nebenberuflich...) wird je nach deiner Einstufung die HWK oder die IHK auf dich zukommen...

    Die HWK wird dir für Reparaturen oder den Abgleich von FME aufwärts einen Meisterbrief vorschreiben.

    Was Garantiefälle angeht, schreiben dir logischerweise die Hersteller alles vor (wie oben beschrieben...meistens) oder du musst halt selbst für den Rest der Garantiezeit gerade stehen...

    Sehr sehr sehr empfehlenswert für jegliche Art von Reparaturen oder Einbauten (KFZ oder Gebäude) ist eine Betriebshaftpflicht...
    OK, ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber gerade bei einem RTW der wegen der falsch verlegten Versorgungsleitung abfackelt, wird privat zu zahlen extrem teuer *g*

    MfG Fabsi

    P.S.: Wenn du noch mehr wissen willst ---> Fragen ^^

  2. #2
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Joar, so schon fast korrekt :)

    Achso, jetzt kommen keine Meinungen, sondern Fakten ;)

    Reiner Handel ---> Gewerbeanmeldung reicht aus

    Nach der Gewerbeanmeldung (egal ob Einzelunternehmen, AG, Haupt/Nebenberuflich...) wird je nach deiner Einstufung die HWK oder die IHK auf dich zukommen...

    Die HWK wird dir für Reparaturen oder den Abgleich von FME aufwärts einen Meisterbrief vorschreiben.

    Was Garantiefälle angeht, schreiben dir logischerweise die Hersteller alles vor (wie oben beschrieben...meistens) oder du musst halt selbst für den Rest der Garantiezeit gerade stehen...

    Sehr sehr sehr empfehlenswert für jegliche Art von Reparaturen oder Einbauten (KFZ oder Gebäude) ist eine Betriebshaftpflicht...
    OK, ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber gerade bei einem RTW der wegen der falsch verlegten Versorgungsleitung abfackelt, wird privat zu zahlen extrem teuer *g*

    MfG Fabsi

    P.S.: Wenn du noch mehr wissen willst ---> Fragen ^^
    Hi,

    Bis auf die Sache mit dem Meisterbrief stimme ich Fabsi zu...
    Ich will jetzt nicht ausschließen das es Handwerkliche Ausbildungen gibt, die einen erst ab Meister berechtigen entsprechende Reparaturen auszuführen. Handwerk ist nicht so mein Ding.
    Es gibt aber auch Industrielle Ausbildungen (Facharbeiter halt) die einem zu entsprechender Selbstständiger Tätigkeit berechtigen ohne das es überhaupt einen (Industrie-)Meister in diesem Bereich gibt.
    Mit welchen Ausbildungen ab welcher Qualifikation man jetzt entsprechende Tätigkeiten ausführen darf ist mir nicht in allen Einzelfällen bekannt. Es sind auf jeden Fall einige.
    (Zb. Kommunikationselektroniker als Industriebeispiel oder Radio & Fernsehtechniker als Beispiel für das Handwerk um nur einige zu nennen) Natürlich berechtigt auch ein einschlägiges Studium ebendfalls (Nachrichtentechnik z.b.)

    Grundsätzlich kann man aber sagen das auf jeden Fall eine qualifizierte Ausbildung im Elektronikbereich unumgänglich ist. Wenn du so eine hast kannst du dich erkundigen ob diese dafür anerkannt ist. Als Hobbybastler ohne einschlägige Qualifikation ist es aber keinesfalls zulässig!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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  3. #3
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    ui ui ui... das klingt ja fast so, als würd man meinen, ich hätt sowas vor ;)

    fürs reine Verständnis: mit HWK meinst du Handwerkskammer ? Damit hab ich mich so noch gar nie befasst, ich kannte halt die IHK.
    Zählt das als Handwerk ?

    Meisterbrief ist eben die Thematik. Wenn man so manche Händler sieht, hab ich da eben so meine Zweifel, dass da jemand einen Meistertitel in entsprechenden Gebieten führt.
    Wohingegen ein Facharbeiter der Industrie nicht wirklich schwer ist, das hab ja sogar ich ;)

    Den Kommunikationselektroniker gibt´s ja seit der Berufeneuordnung (zumindest hier in BW) nicht mehr. Aber wenn ich eure Aussagen richtig interpretiere, sollte hier die IHK sachdienliche Hinweise geben können ;)

    Hat die Bundesnetzagentur damit dann auch noch zu tun, oder machen die nur die Gesetze etc., und der Rest ist alles IHK ?

    Um es auf den Punkt zu bringen: Die Reparaturen, die sich so einfach erledigen lassen (die Kleinigkeiten am DME, Headsets oder Sachen an den Fahrzeugen), mache ich bisher schon im Rahmen der Freiwilligen. Nun ist jemand aus einer benachbarten HiOrg auf mich zugekommen, ob ich das nicht etwas ausdehnen könnte, da in seinem Gebiet ein Händler ausgestiegen ist.
    Eine Gewerbeanmeldung habe ich, also könnte ich bereits im Verkauf einsteigen. Aber wenn ich sowas anbiete, dann will ich eben auch "das Drumherum" anbieten können. Dazu gehört eben auch ein guter Service.
    Die Hürde des Facharbeiters habe ich im Bereich der Elektronik bereits genommen. So kam die Frage auf, ob ich damit nun so "angreifen" könnte, oder welche Fortbildungen bzw. Zertifikte ich hierzu machen muss.
    Mit bestimmten Herstellern in Kontakt zu treten wäre kein Thema, da ich im Moment nur eine begrenzte Palette vertreten müsste. Der Meisterbrief hingegen wäre zeitlich durchaus problematisch.
    Fällt das nun unter "eine qualifizierte Ausbildung im Elektronikbereich", oder wie seht ihr das ?

    Ich bin auf jeden Fall für weitere Beiträge sehr dankbar.

    viele grüße

  4. #4
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    Mist... Carsten jetzt hast du mich ertappt *g*

    Ich wollts eigentlich nicht aufdecken ;)

    Das mit der HWK (Handwerkskammer) kenn ich auch nur von einem befreundeten Händlerkollegen ;)

    Es ist halt immer die Sache, ob du mit deiner Gewerbeanmeldung und "HWK" oder "IHK" fällst, die dann für dich die Zuständigkeit übernimmt...

    Wir fallen glücklicherweise unter IHK und haben von denen keine Vorschriften gemacht bekommen *g*


    @Baerfunk: Denk immer daran "Gewerbeanmeldung ist nicht gleich Gewerbeanmeldung"... Wenn in deiner bisherigen noch nichts von "Funkhandel" oder so ähnlich steht, musst du das beim Amt nachtragen lassen :)

    OK, zwar nicht unbedingt ein muss aber wer weis ob nicht mal jemand Stress macht deswegen...

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Puh, das beruhigt mich jetzt ;) Und ich dachte schon, ich müsst mich gleich auf zum Meister machen.

    In dem Fall werde ich nachher mal versuchen, bei der IHK jemand Kompetentes ans Telefon zu bekommen. Und wenn die dann sagen, dass ich das mit meinem Berufsbild net machen darf, dann gibt´s Mecker, schliesslich haben die sich das ja ausgedacht ;)

    Danke für den Hinweis, aber Funk ist bei der Gewerbeanmeldung berücksichtigt. So alt ist die ja noch nicht ;)

    Darf ich Dich fragen, in wie großem Umfang du das betreibst Fabpicard ?

    Ich danke euch schonmal vielmals, und bin über jeden weiteren Tip dankbar!

    Viele Grüße

  6. #6
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    Zitat Zitat von Baerfunk Beitrag anzeigen
    Darf ich Dich fragen, in wie großem Umfang du das betreibst Fabpicard ?
    Dürfen immer ;)

    Ist nur ein Teil der Geweberanmeldung, Hauptbereich in Sachen Funktechnik ist die Entwicklung und Fertigung von Zubehör (Leitstellenmodem, BMD-Codierstecker, DAUs usw. usw.)

    Naja, und halt das "übliche" hier in der Gegend und in den beiden Vereinen in denen mein Geschäftspartner und meiner Wenigkeit halt sind :)
    (Und was sonst noch so anfragt ^^)

    MfG Fabsi

  7. #7
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    31
    Das Warten und Instandhalten von Sende und Empfangsanlagen fällt in das Berufsfeld des Radio und Fernsehtechniker und ist somit Meisterpflichtig oder Ingeneuer oder Techniker der Fachrichtung Nachrichtentechnik.
    Wenn du ein Industrie oder Einzelhandels Gewerbe betreiben willst, ist die IHK (sagt schon der Name) dein Ansprechpartner ( z.B. Swissphone die stellen her , vertreiben und Reparieren die brauchen keinen Meister aber in der Regel steht da ein Ing. als Abteilungsleiter auch wenn er z.B. aus dem Holzbau kommt ).
    Was ist Industrie?
    Die Industrie (lat. industria: Betriebsamkeit, Fleiß) bezeichnet den Teil der Wirtschaft, der gekennzeichnet ist durch die Produktion und Weiterverarbeitung von materiellen Gütern oder Waren in Fabriken und Anlagen, verbunden mit einem hohen Grad an Mechanisierung und Automatisierung – im Gegensatz zur handwerklichen Produktionsform.


    Wenn du Reparaturen an Sende und Empfangsanlagen durchführen willst, ist die HWK dein Ansprechpartner. Jede Kammer braucht Beitragszahler ich meine bei der IHK sind es so 100 Euro im Jahr und die HWK wollen einiges mehr.
    Wenn du es bei der HWK nicht meldest, führst du das Handwerk "schwarz" aus, wenn es auffällt bekommst du eine Rechnung mit ca. 600 Euro und eine Unterlassungserklärung und wenn du dich nicht daran hellst, werden Zwischen 10 000- 25 000 Euro fällig.

    Aber vielleicht erteilt dir die HWK eine Ausnahmegenehmigung, mal einen Antrag stellen.

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