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Thema: Wer 'darf' BOS Funk machen?

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  1. #1
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    Das Warten und Instandhalten von Sende und Empfangsanlagen fällt in das Berufsfeld des Radio und Fernsehtechniker und ist somit Meisterpflichtig oder Ingeneuer oder Techniker der Fachrichtung Nachrichtentechnik.
    Wenn du ein Industrie oder Einzelhandels Gewerbe betreiben willst, ist die IHK (sagt schon der Name) dein Ansprechpartner ( z.B. Swissphone die stellen her , vertreiben und Reparieren die brauchen keinen Meister aber in der Regel steht da ein Ing. als Abteilungsleiter auch wenn er z.B. aus dem Holzbau kommt ).
    Was ist Industrie?
    Die Industrie (lat. industria: Betriebsamkeit, Fleiß) bezeichnet den Teil der Wirtschaft, der gekennzeichnet ist durch die Produktion und Weiterverarbeitung von materiellen Gütern oder Waren in Fabriken und Anlagen, verbunden mit einem hohen Grad an Mechanisierung und Automatisierung – im Gegensatz zur handwerklichen Produktionsform.


    Wenn du Reparaturen an Sende und Empfangsanlagen durchführen willst, ist die HWK dein Ansprechpartner. Jede Kammer braucht Beitragszahler ich meine bei der IHK sind es so 100 Euro im Jahr und die HWK wollen einiges mehr.
    Wenn du es bei der HWK nicht meldest, führst du das Handwerk "schwarz" aus, wenn es auffällt bekommst du eine Rechnung mit ca. 600 Euro und eine Unterlassungserklärung und wenn du dich nicht daran hellst, werden Zwischen 10 000- 25 000 Euro fällig.

    Aber vielleicht erteilt dir die HWK eine Ausnahmegenehmigung, mal einen Antrag stellen.

  2. #2
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    wichtig für die sache hwk oder ihk ist das was auf dem gewerbeschein steht. Tip von mir, melde das ganze ab unter handel mit gedöns. dann ist es ne sache für die ihk und dann lässt du dir die reparatur nachtragen.
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    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  3. #3
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    Tztztz *kopfschüttel* lass das nicht die HWK hören ;)

    Das fällt ja schon unter arglistige Täuschung...

    MfG Fabsi

  4. #4
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    warum arglistig

    wenn sich das geschäftsfeld doch geändert hat.
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  5. #5
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    naja, da kamen ja nun einige unterschiedliche Meinungen zusammen...

    Mein Telefonat mit der IHK hier hat nix ergeben. Naja, Freitag mittag geht da wohl nicht mehr viel. Morgen soll wohl wieder jemand im Haus sein, der das evtl wissen könnte...

    @paulschen:
    steht das denn irgendwo wo ich auch zugriff habe, für welche berufe ein Meister nötig ist ? So richtig nachgedacht habe ich da vorher noch nie, aber interessieren würde mich das jetzt dann doch bei mehreren Gebieten mal.

    @die anderen, die sowas machen:
    was für qualifikationen habt ihr denn da ? (Gerne auch per PN,wers hier nicht preisgeben möchte).

    Vielen Dank schonmal..

  6. #6
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    Hallo,
    nachlesen kann man das in der Handwerksordnung
    http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/

    Anlage A sind die Meiterpflichtigen Handwerke


    bei einer Gewerbeummeldung wird die Zeile 18 ausgefüllt und es nützt dir nichts, außer dass du zweimal die Bearbeitungsgebühr (ca. 20 Euro) bezahlen musst.

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