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Thema: Wer 'darf' BOS Funk machen?

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  1. #1
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    Wer 'darf' BOS Funk machen?

    Hallo,

    um Missverständnisse gleich auszuschliessen, wer auf BOS funken darf, also die Frequenzen nutzen, ist mir bewusst. Mir geht es um den Vertrieb und Service.

    Also, welche Voraussetzungen muss jemand erfüllen um sich im BOS Bereich zu betätigen, sprich FME´s, DME´s und FuG´s verkaufen, einbauen oder reparieren.

    Ich nehme mal an, der Verkauf von bereits bequarzten und abgeglichenen Geräten setzt nur ein Gewerbe voraus, da ja keinerlei Eingriffe getätigt werden.

    Wie sieht das ganze nun aber aus, wenn auch Reparaturen oder Einbauten gemacht werden sollen. Ich mein, an nem hurricane die Tastenprints, Lautsprecher und Displays wechseln ja viele direkt in ihren Wehren.

    Oder ein Kleingewerbler, meinetwegen Amateurfunker oder Hobbyist, der bisher schon Funkzubehör gehandelt hat, beschließt, nun auch Reparaturen an FuG´s anzubieten.
    Wie sieht das hier dann aus? Ist dazu ein Meisterbrief in der Richtung von nöten, oder gibt es dazu Zertifikate oder ähnliches ?

    So, jetzt bin ich mal gespannt, welche Meinungen hier zum Vorschein kommen, und wer sich bereits in einer Grauzone bewegt ;)

  2. #2
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    Hallo,
    wenn du das gewerblich machen möchtest musst du ein Gewerbe anmelden, sprich du brauchst einen Gewerbeschein! Des weiteren musst du dir von den einzelnen Herstellern eine Händlerlizenz damit die Garantie nicht erlischt wenn du was an die Geräte machst! Des weiteren musst du glaubich für die Lizenz eine Prüfung ablegen!
    Mfg Flo

  3. #3
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    Joar, so schon fast korrekt :)

    Achso, jetzt kommen keine Meinungen, sondern Fakten ;)

    Reiner Handel ---> Gewerbeanmeldung reicht aus

    Nach der Gewerbeanmeldung (egal ob Einzelunternehmen, AG, Haupt/Nebenberuflich...) wird je nach deiner Einstufung die HWK oder die IHK auf dich zukommen...

    Die HWK wird dir für Reparaturen oder den Abgleich von FME aufwärts einen Meisterbrief vorschreiben.

    Was Garantiefälle angeht, schreiben dir logischerweise die Hersteller alles vor (wie oben beschrieben...meistens) oder du musst halt selbst für den Rest der Garantiezeit gerade stehen...

    Sehr sehr sehr empfehlenswert für jegliche Art von Reparaturen oder Einbauten (KFZ oder Gebäude) ist eine Betriebshaftpflicht...
    OK, ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber gerade bei einem RTW der wegen der falsch verlegten Versorgungsleitung abfackelt, wird privat zu zahlen extrem teuer *g*

    MfG Fabsi

    P.S.: Wenn du noch mehr wissen willst ---> Fragen ^^

  4. #4
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Joar, so schon fast korrekt :)

    Achso, jetzt kommen keine Meinungen, sondern Fakten ;)

    Reiner Handel ---> Gewerbeanmeldung reicht aus

    Nach der Gewerbeanmeldung (egal ob Einzelunternehmen, AG, Haupt/Nebenberuflich...) wird je nach deiner Einstufung die HWK oder die IHK auf dich zukommen...

    Die HWK wird dir für Reparaturen oder den Abgleich von FME aufwärts einen Meisterbrief vorschreiben.

    Was Garantiefälle angeht, schreiben dir logischerweise die Hersteller alles vor (wie oben beschrieben...meistens) oder du musst halt selbst für den Rest der Garantiezeit gerade stehen...

    Sehr sehr sehr empfehlenswert für jegliche Art von Reparaturen oder Einbauten (KFZ oder Gebäude) ist eine Betriebshaftpflicht...
    OK, ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber gerade bei einem RTW der wegen der falsch verlegten Versorgungsleitung abfackelt, wird privat zu zahlen extrem teuer *g*

    MfG Fabsi

    P.S.: Wenn du noch mehr wissen willst ---> Fragen ^^
    Hi,

    Bis auf die Sache mit dem Meisterbrief stimme ich Fabsi zu...
    Ich will jetzt nicht ausschließen das es Handwerkliche Ausbildungen gibt, die einen erst ab Meister berechtigen entsprechende Reparaturen auszuführen. Handwerk ist nicht so mein Ding.
    Es gibt aber auch Industrielle Ausbildungen (Facharbeiter halt) die einem zu entsprechender Selbstständiger Tätigkeit berechtigen ohne das es überhaupt einen (Industrie-)Meister in diesem Bereich gibt.
    Mit welchen Ausbildungen ab welcher Qualifikation man jetzt entsprechende Tätigkeiten ausführen darf ist mir nicht in allen Einzelfällen bekannt. Es sind auf jeden Fall einige.
    (Zb. Kommunikationselektroniker als Industriebeispiel oder Radio & Fernsehtechniker als Beispiel für das Handwerk um nur einige zu nennen) Natürlich berechtigt auch ein einschlägiges Studium ebendfalls (Nachrichtentechnik z.b.)

    Grundsätzlich kann man aber sagen das auf jeden Fall eine qualifizierte Ausbildung im Elektronikbereich unumgänglich ist. Wenn du so eine hast kannst du dich erkundigen ob diese dafür anerkannt ist. Als Hobbybastler ohne einschlägige Qualifikation ist es aber keinesfalls zulässig!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  5. #5
    Registriert seit
    14.11.2007
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    ui ui ui... das klingt ja fast so, als würd man meinen, ich hätt sowas vor ;)

    fürs reine Verständnis: mit HWK meinst du Handwerkskammer ? Damit hab ich mich so noch gar nie befasst, ich kannte halt die IHK.
    Zählt das als Handwerk ?

    Meisterbrief ist eben die Thematik. Wenn man so manche Händler sieht, hab ich da eben so meine Zweifel, dass da jemand einen Meistertitel in entsprechenden Gebieten führt.
    Wohingegen ein Facharbeiter der Industrie nicht wirklich schwer ist, das hab ja sogar ich ;)

    Den Kommunikationselektroniker gibt´s ja seit der Berufeneuordnung (zumindest hier in BW) nicht mehr. Aber wenn ich eure Aussagen richtig interpretiere, sollte hier die IHK sachdienliche Hinweise geben können ;)

    Hat die Bundesnetzagentur damit dann auch noch zu tun, oder machen die nur die Gesetze etc., und der Rest ist alles IHK ?

    Um es auf den Punkt zu bringen: Die Reparaturen, die sich so einfach erledigen lassen (die Kleinigkeiten am DME, Headsets oder Sachen an den Fahrzeugen), mache ich bisher schon im Rahmen der Freiwilligen. Nun ist jemand aus einer benachbarten HiOrg auf mich zugekommen, ob ich das nicht etwas ausdehnen könnte, da in seinem Gebiet ein Händler ausgestiegen ist.
    Eine Gewerbeanmeldung habe ich, also könnte ich bereits im Verkauf einsteigen. Aber wenn ich sowas anbiete, dann will ich eben auch "das Drumherum" anbieten können. Dazu gehört eben auch ein guter Service.
    Die Hürde des Facharbeiters habe ich im Bereich der Elektronik bereits genommen. So kam die Frage auf, ob ich damit nun so "angreifen" könnte, oder welche Fortbildungen bzw. Zertifikte ich hierzu machen muss.
    Mit bestimmten Herstellern in Kontakt zu treten wäre kein Thema, da ich im Moment nur eine begrenzte Palette vertreten müsste. Der Meisterbrief hingegen wäre zeitlich durchaus problematisch.
    Fällt das nun unter "eine qualifizierte Ausbildung im Elektronikbereich", oder wie seht ihr das ?

    Ich bin auf jeden Fall für weitere Beiträge sehr dankbar.

    viele grüße

  6. #6
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    Mist... Carsten jetzt hast du mich ertappt *g*

    Ich wollts eigentlich nicht aufdecken ;)

    Das mit der HWK (Handwerkskammer) kenn ich auch nur von einem befreundeten Händlerkollegen ;)

    Es ist halt immer die Sache, ob du mit deiner Gewerbeanmeldung und "HWK" oder "IHK" fällst, die dann für dich die Zuständigkeit übernimmt...

    Wir fallen glücklicherweise unter IHK und haben von denen keine Vorschriften gemacht bekommen *g*


    @Baerfunk: Denk immer daran "Gewerbeanmeldung ist nicht gleich Gewerbeanmeldung"... Wenn in deiner bisherigen noch nichts von "Funkhandel" oder so ähnlich steht, musst du das beim Amt nachtragen lassen :)

    OK, zwar nicht unbedingt ein muss aber wer weis ob nicht mal jemand Stress macht deswegen...

    MfG Fabsi

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