Wenn die Pol eine Türöffnung anordnet, ist es prinzipiel mal egal Wer das macht...

Relevant ist lediglich die "Versicherungstechnische Seite"...

Nehmen wir mal an, die Pol klingelt an einer Tür sturm und der Nachbar (zufällig ein Mitarbeiter vom Schlüsseldienst) bietet seine Hilfe an und öffnet die Tür ohne Schaden. Alles in Butter...

Macht er das Schloss kaputt, muss ers erstmal ersetzen und könnte versuchen das Geld vom "Geschädigten" zurück zu bekommen...

Wenn Ihr die FW seid (*hihi* lustiger Satzbau) dann spricht nichts dagegen, da was zu tun.

...

"Erstmal" ohne die Pol, käme eigentlich nur "Gefahr im Verzug" in Betracht, also nicht:
"Ich mach mal die Tür auf, man hört zwar nix aber hier dürfte die richtige Adresse sein"... ;)

MfG Fabsi