hier wäre es interessant zu wissen, für welches Bundesland Du fragen möchtest.
In NRW gab es den Runderlass des Innenministers vom 27.04.1978 (VIII B4 - 4.421 - 16)
"Helmkennzeichnung für Führungskräfte", der aber m. W. nach inzwischen ausgelaufen ist.
Bei den mir bekannten Feuerwehren in NRW wird aufgrund der erlangten Ausbildung des
Trägers (in NRW sind ja Qualifikation -Dienstgrad- und Funktion -z.B. GF, Löschzugführer
getrennt) aber gemäß diesem Erlass noch die Helmkennzeichnung ausgeführt, die sich wie
folgt darstellt:
erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als
Gruppenführer: je 1 Streifen (70mm lang, 10 mm hoch), Reflexrot RAL 3019 oder reflekt.
Klebefolie rechts und links am Helm
Zugführer: je 2 Streifen wie zuvor beschrieben
Verbandsführer / Wehrleiter/ Beamter gehobener Dienst: 1 Ring rundumlaufend um den Helm
Kreisbrandmeister / Beamter höherer Dienst: 2 Ringe rundumlaufend um den Helm
In NRW von der Helmkennzeichnung unabhängig werden die Funktionen für Fahrzeugführer /
Gruppenführer / Zugfüher / Abschnittsleiter / Einstzleiter usw. (leider mit NRW-weit nicht
einheitlichen) farbigen Funktionswesten gekennzeichnet.
Also sieht man am Helm in NRW, was der Träger für eine Ausbildung hat und an der
Weste, die er eventuell gerade im Einsatz trägt, in welcher Funktion er nun gerade
tätig ist.
Viele Grüße
Michael
PS. Bei meinen Helm sieht das dann so aus (die Zahlen am Helm zeigen bei uns
die Stadt/Gemeinde un die Einheit an - das haben wir kreisweit festgelegt. So
sieht man immer, wer woher kommt. Ebenso gibt es noch eine Helmkennzeich-
nung in Form eines "A" für momentan taugliche Atemschutzgeräteträger):
Eigentlich ist doch schon alles gesagt – nur nicht von jedem!