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Thema: Helmkennzeichnung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Für Hessen ist das im Dienstgraderlass geregelt:

    http://lfv.feuerwehr-hessen.de/downl...graderlass.pdf

    ein Streifen*oberhalb des Re-flexstreifens auf beiden Helmseiten

    * Ausführung der Kennzeichnung mit reflektierender Klebefolie:
    Streifen, Länge 70 mm, Breite 10 mm, RAL 3019


    Für Atemschutz wird in Hessen ein roter Punkt "vergeben"

    Gruß Maddin
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  2. #2
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    Hallo Benny,

    hier wäre es interessant zu wissen, für welches Bundesland Du fragen möchtest.

    In NRW gab es den Runderlass des Innenministers vom 27.04.1978 (VIII B4 - 4.421 - 16)
    "Helmkennzeichnung für Führungskräfte", der aber m. W. nach inzwischen ausgelaufen ist.

    Bei den mir bekannten Feuerwehren in NRW wird aufgrund der erlangten Ausbildung des
    Trägers (in NRW sind ja Qualifikation -Dienstgrad- und Funktion -z.B. GF, Löschzugführer
    getrennt) aber gemäß diesem Erlass noch die Helmkennzeichnung ausgeführt, die sich wie
    folgt darstellt:

    erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als

    Gruppenführer: je 1 Streifen (70mm lang, 10 mm hoch), Reflexrot RAL 3019 oder reflekt.
    Klebefolie rechts und links am Helm

    Zugführer: je 2 Streifen wie zuvor beschrieben

    Verbandsführer / Wehrleiter/ Beamter gehobener Dienst: 1 Ring rundumlaufend um den Helm

    Kreisbrandmeister / Beamter höherer Dienst: 2 Ringe rundumlaufend um den Helm




    In NRW von der Helmkennzeichnung unabhängig werden die Funktionen für Fahrzeugführer /
    Gruppenführer / Zugfüher / Abschnittsleiter / Einstzleiter usw. (leider mit NRW-weit nicht
    einheitlichen) farbigen Funktionswesten gekennzeichnet.

    Also sieht man am Helm in NRW, was der Träger für eine Ausbildung hat und an der
    Weste, die er eventuell gerade im Einsatz trägt, in welcher Funktion er nun gerade
    tätig ist.

    Viele Grüße
    Michael


    PS. Bei meinen Helm sieht das dann so aus (die Zahlen am Helm zeigen bei uns
    die Stadt/Gemeinde un die Einheit an - das haben wir kreisweit festgelegt. So
    sieht man immer, wer woher kommt. Ebenso gibt es noch eine Helmkennzeich-
    nung in Form eines "A" für momentan taugliche Atemschutzgeräteträger):
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    Eigentlich ist doch schon alles gesagt – nur nicht von jedem!

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  3. #3
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    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  4. #4
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    Na,

    das ist ein privater Brandschutz-Verein, der etwas empfiehlt.

    Das haben die sich so ausgedacht, mag ja auch schön sein...

    Nur ist das in keinster Weise für irgendjemanden irgendwo in
    D bindend. Es entbehrt einer rechtlichen Grundlage und ist
    lediglich eine Empfehlung.

    Feuerschutz ist Ländersache und hier müssen die Innenminister
    der Bundesländer die Vorgaben machen - nicht ein privater Brand-
    schutz-Verein.
    Sonst haben wir dann nachher das Durcheinander in der Helmkenn-
    zeichnung, welches ja bereits in jedem Bundesland etwas anders
    ist, schon in den Kreisen und Gemeinden wenn jeder macht was er
    will.
    (Ich meine nicht die AGT- oder Löschzug-Kennzeichnung, die ist ja
    unerheblich. Ich meine die Kenntlichmachung von Qualifikationen.)

    Gruß
    Michael
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  5. #5
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    Stimmt. Die Frage war aber "wie kennzeichnet ihr GF oder ZF an den helmen??" und nicht "wie ist die rechtliche Grundlage zur Helmkennzeichnung"? (Wo ist das überhaupt "gesetzlich" geregelt?)

    Zudem sind in dem .pdf einige Beispiele aufgeführt, wie man auch "exotische" Helmformen kennzeichnen kann.
    hallo :E

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  6. #6
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    Hallo Max,

    die Helmkennzeichnung kann aber nur aufgrund der gesetzlichen Regelungen
    erfolgen - zumindest entspicht das meinem Ausbildungsstand als Verbands-
    führer (Brandoberinspektor).

    Ich lerne aber gerne dazu. Woher nimmst Du Dein Wissen ?

    Viele Grüße
    Michael
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  7. #7
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    Was für ein Wissen?

    Ich habe nicht gesagt, dass eine Kennzeichnung nach dem genannten Dokument bei uns erfolgt oder erfolgen sollte. Ich wollte lediglich auf die Kennzeichnungsmöglichkeiten (Anbringung der Symbole, nicht Art der Symbole) auf "exotischen" Helmen hinweisen, weil das Teil der Frage des Threadstellers war. (Ging aus meiner Antwort wohl nicht so gut hervor..)
    hallo :E

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  8. #8
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    Zitat Zitat von Brandinspektor Beitrag anzeigen
    die Helmkennzeichnung kann aber nur aufgrund der gesetzlichen Regelungen erfolgen
    Wenn's denn eine gibt.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Brandinspektor Beitrag anzeigen
    Na,

    das ist ein privater Brandschutz-Verein, der etwas empfiehlt.

    Das haben die sich so ausgedacht, mag ja auch schön sein...

    Nur ist das in keinster Weise für irgendjemanden irgendwo in
    D bindend. Es entbehrt einer rechtlichen Grundlage und ist
    lediglich eine Empfehlung.
    l
    Das Konzept war auch meine Idee..
    Im großen und ganzen hast du ja auch recht. Allerdings beruht der "Vorschlag" im großen und ganzen auf den geltenden Gesetzesgrundlagen, die ja "fast" ähnlich sind.

    Mir gefällt die Kennzeichnung für das San Personal besonders, zumal man auf andere Formen zurückgreift.

    Und gerade im Bezug auf moderne Helme bietet der Erlass imo richtig gute Ansätze.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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