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Thema: Helmkennzeichnung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  2. #2
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    Na,

    das ist ein privater Brandschutz-Verein, der etwas empfiehlt.

    Das haben die sich so ausgedacht, mag ja auch schön sein...

    Nur ist das in keinster Weise für irgendjemanden irgendwo in
    D bindend. Es entbehrt einer rechtlichen Grundlage und ist
    lediglich eine Empfehlung.

    Feuerschutz ist Ländersache und hier müssen die Innenminister
    der Bundesländer die Vorgaben machen - nicht ein privater Brand-
    schutz-Verein.
    Sonst haben wir dann nachher das Durcheinander in der Helmkenn-
    zeichnung, welches ja bereits in jedem Bundesland etwas anders
    ist, schon in den Kreisen und Gemeinden wenn jeder macht was er
    will.
    (Ich meine nicht die AGT- oder Löschzug-Kennzeichnung, die ist ja
    unerheblich. Ich meine die Kenntlichmachung von Qualifikationen.)

    Gruß
    Michael
    Eigentlich ist doch schon alles gesagt – nur nicht von jedem!

    1-1-2 DAAR RED JE LEVENS MEE !

  3. #3
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    Stimmt. Die Frage war aber "wie kennzeichnet ihr GF oder ZF an den helmen??" und nicht "wie ist die rechtliche Grundlage zur Helmkennzeichnung"? (Wo ist das überhaupt "gesetzlich" geregelt?)

    Zudem sind in dem .pdf einige Beispiele aufgeführt, wie man auch "exotische" Helmformen kennzeichnen kann.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
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  4. #4
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    Hallo Max,

    die Helmkennzeichnung kann aber nur aufgrund der gesetzlichen Regelungen
    erfolgen - zumindest entspicht das meinem Ausbildungsstand als Verbands-
    führer (Brandoberinspektor).

    Ich lerne aber gerne dazu. Woher nimmst Du Dein Wissen ?

    Viele Grüße
    Michael
    Eigentlich ist doch schon alles gesagt – nur nicht von jedem!

    1-1-2 DAAR RED JE LEVENS MEE !

  5. #5
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    Was für ein Wissen?

    Ich habe nicht gesagt, dass eine Kennzeichnung nach dem genannten Dokument bei uns erfolgt oder erfolgen sollte. Ich wollte lediglich auf die Kennzeichnungsmöglichkeiten (Anbringung der Symbole, nicht Art der Symbole) auf "exotischen" Helmen hinweisen, weil das Teil der Frage des Threadstellers war. (Ging aus meiner Antwort wohl nicht so gut hervor..)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Brandinspektor Beitrag anzeigen
    die Helmkennzeichnung kann aber nur aufgrund der gesetzlichen Regelungen erfolgen
    Wenn's denn eine gibt.

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wenn's denn eine gibt.
    Zumindest in Niedersachsen ist das bei Funktionsträgern in Einsätzen offiziell geregelt.
    GF : An beiden Helmseiten je 1 Roter Streifen 70mm x 10mm
    ZF und OBM: An beiden Helmseiten je 2 Rote Streifen 70mm x 10mm

    /* Spaßmodus an
    Anwärter: An der Hoseninnenseite, hinten zwischen den Beinen 1x Brauner Streifen 20mm x 250mm
    /* Spaßmodus aus
    mein Name ist Programm

  8. #8
    Elster Gast
    Normale Führungskräfte wie ZF und GF haben keinerlei Kennzeichnung am Helm, auch wird bei uns auf Überwurfwesten verzichtet. Nur Kommandanten, SBR, SBI, KBR usw haben vorne rote senkrechte Striche am Helm.
    Kdt: 1 Strich
    SBI: 2 Striche
    SBR: 3 Striche

  9. #9
    Registriert seit
    18.12.2007
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    77
    Zitat Zitat von Elster Beitrag anzeigen
    Normale Führungskräfte wie ZF und GF haben keinerlei Kennzeichnung am Helm, auch wird bei uns auf Überwurfwesten verzichtet. Nur Kommandanten, SBR, SBI, KBR usw haben vorne rote senkrechte Striche am Helm.
    Kdt: 1 Strich
    SBI: 2 Striche
    SBR: 3 Striche
    Wo gibt's denn sowas?
    SICHERN - MELDEN - HELFEN
    JA zum Motorsport

  10. #10
    Registriert seit
    11.09.2005
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    Zitat Zitat von Brandinspektor Beitrag anzeigen
    Na,

    das ist ein privater Brandschutz-Verein, der etwas empfiehlt.

    Das haben die sich so ausgedacht, mag ja auch schön sein...

    Nur ist das in keinster Weise für irgendjemanden irgendwo in
    D bindend. Es entbehrt einer rechtlichen Grundlage und ist
    lediglich eine Empfehlung.
    l
    Das Konzept war auch meine Idee..
    Im großen und ganzen hast du ja auch recht. Allerdings beruht der "Vorschlag" im großen und ganzen auf den geltenden Gesetzesgrundlagen, die ja "fast" ähnlich sind.

    Mir gefällt die Kennzeichnung für das San Personal besonders, zumal man auf andere Formen zurückgreift.

    Und gerade im Bezug auf moderne Helme bietet der Erlass imo richtig gute Ansätze.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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