Sonst vllt da:
http://www.bsvh.net/Service/dl/helmkennzeichnung.pdf
Sonst vllt da:
http://www.bsvh.net/Service/dl/helmkennzeichnung.pdf
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Na,
das ist ein privater Brandschutz-Verein, der etwas empfiehlt.
Das haben die sich so ausgedacht, mag ja auch schön sein...
Nur ist das in keinster Weise für irgendjemanden irgendwo in
D bindend. Es entbehrt einer rechtlichen Grundlage und ist
lediglich eine Empfehlung.
Feuerschutz ist Ländersache und hier müssen die Innenminister
der Bundesländer die Vorgaben machen - nicht ein privater Brand-
schutz-Verein.
Sonst haben wir dann nachher das Durcheinander in der Helmkenn-
zeichnung, welches ja bereits in jedem Bundesland etwas anders
ist, schon in den Kreisen und Gemeinden wenn jeder macht was er
will.
(Ich meine nicht die AGT- oder Löschzug-Kennzeichnung, die ist ja
unerheblich. Ich meine die Kenntlichmachung von Qualifikationen.)
Gruß
Michael
Eigentlich ist doch schon alles gesagt – nur nicht von jedem!
1-1-2 DAAR RED JE LEVENS MEE !
Stimmt. Die Frage war aber "wie kennzeichnet ihr GF oder ZF an den helmen??" und nicht "wie ist die rechtliche Grundlage zur Helmkennzeichnung"? (Wo ist das überhaupt "gesetzlich" geregelt?)
Zudem sind in dem .pdf einige Beispiele aufgeführt, wie man auch "exotische" Helmformen kennzeichnen kann.
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Hallo Max,
die Helmkennzeichnung kann aber nur aufgrund der gesetzlichen Regelungen
erfolgen - zumindest entspicht das meinem Ausbildungsstand als Verbands-
führer (Brandoberinspektor).
Ich lerne aber gerne dazu. Woher nimmst Du Dein Wissen ?
Viele Grüße
Michael
Eigentlich ist doch schon alles gesagt – nur nicht von jedem!
1-1-2 DAAR RED JE LEVENS MEE !
Was für ein Wissen?
Ich habe nicht gesagt, dass eine Kennzeichnung nach dem genannten Dokument bei uns erfolgt oder erfolgen sollte. Ich wollte lediglich auf die Kennzeichnungsmöglichkeiten (Anbringung der Symbole, nicht Art der Symbole) auf "exotischen" Helmen hinweisen, weil das Teil der Frage des Threadstellers war. (Ging aus meiner Antwort wohl nicht so gut hervor..)
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Zumindest in Niedersachsen ist das bei Funktionsträgern in Einsätzen offiziell geregelt.
GF : An beiden Helmseiten je 1 Roter Streifen 70mm x 10mm
ZF und OBM: An beiden Helmseiten je 2 Rote Streifen 70mm x 10mm
/* Spaßmodus an
Anwärter: An der Hoseninnenseite, hinten zwischen den Beinen 1x Brauner Streifen 20mm x 250mm
/* Spaßmodus aus
mein Name ist Programm
Normale Führungskräfte wie ZF und GF haben keinerlei Kennzeichnung am Helm, auch wird bei uns auf Überwurfwesten verzichtet. Nur Kommandanten, SBR, SBI, KBR usw haben vorne rote senkrechte Striche am Helm.
Kdt: 1 Strich
SBI: 2 Striche
SBR: 3 Striche
Das Konzept war auch meine Idee..
Im großen und ganzen hast du ja auch recht. Allerdings beruht der "Vorschlag" im großen und ganzen auf den geltenden Gesetzesgrundlagen, die ja "fast" ähnlich sind.
Mir gefällt die Kennzeichnung für das San Personal besonders, zumal man auf andere Formen zurückgreift.
Und gerade im Bezug auf moderne Helme bietet der Erlass imo richtig gute Ansätze.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
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