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Thema: Wer hat an der Einsatzstelle das sagen ?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wer hat an der Einsatzstelle das sagen ?

    Servus,

    kennt sich jemand rechtlich im Gebiet Feuerwehr Bayern aus ?

    Wer hat an der Einsatzstelle das sagen ?
    Angenommen PKW Brand Autobahn. Nur die Stadt/Ortsfeuerwehr wird alarmiert.

    Nun kommt noch ein KBM oder KBI.
    Dann einer vom Kat.
    Dann kommt noch das Landratsamt.
    Alle wurden nicht alarmiert, sondern kamen nur zufällig dazu.

    Wer hat mir als GF der Wehr was zu sagen, bzw. zu melden oder zu befehlen?
    Klar wenn mein Kommandant kommt (mir geht es jetzt nur um "Externe")


    @Admin Bitte verschieben in HiOrg habs leider in die falsche Rubrik

  2. #2
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    Servus!

    Bei dieser Situation hat nur der Einsatzleiter, in dem Fall wohl der dienstälteste Gruppenführer, das Sagen. Egal ob KBM, KBI oder KBR etc., keiner kann Dir da in irgendeiner Art und Weise etwas "befehlen".

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Quietschphone Beitrag anzeigen
    Servus!

    ... der dienstälteste Gruppenführer

    Gruß
    Alex


    Find ich selber Käse!

    Warum sollte das nach dem Alter gehen?

  4. #4
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    Hallo,

    schau doch einfach in das Bayrische Feuerwehrgesetz wo halt auch das ganze geregelt ist.
    Art. 18 Einsatzleitung

    und weiter Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
    §16 Einsazleitung

    gruß Jan

    Ps: Hab eigentlich gedacht das das mit dem Ranghöchsten Dienstältesten FA eine Legende ist. Da bin ich froh im Saarland zu wohnen. ;)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Holger2784 Beitrag anzeigen
    Find ich selber Käse!

    Warum sollte das nach dem Alter gehen?
    Nicht nach dem Alter, sondern nach dem Dienstalter! Das ist ein kleiner Unterschied!

  6. #6
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    Hallo !

    Und wenn ich mich als KBI auch noch um PKW-Brände kümmere ... Leidet der ganz stark an Profilneurose ...
    I believe on Digitalfunk

  7. #7
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    Mir stellt da spontan ein Doppelring-Helmträger ein, der sofort in Entzückung geraten würde. Allerdings nicht, um den Einsatz zu leiten, sondern um dem Angriffstrupp das Strahlrohr aus der Hand zu reissen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01 Beitrag anzeigen
    Hallo !

    Und wenn ich mich als KBI auch noch um PKW-Brände kümmere ... Leidet der ganz stark an Profilneurose ...
    Es gibt Landkreise da rennt der KBI mit Musik und Reklame durch den halben Landkreis für ne Ölspur.

  9. #9
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    Hallo Quattro XLS+!

    Wenn du als GF als Erster an der Einsatzstelle ankommst, dann hast du automatisch die Einsatzleitung. Soweit ja noch ganz einfach.

    Wenn eine nächst höhere Führungskraft an der Einsatzstelle ankommt, dann kann diese die Einsatzleitung übernehmen. Dazu bedarf es aber 4 Regeln:

    1. Die neue Führungskraft wird in die Lage eingeweiht und über die Einsatzstelle informiert
    2. Die alte Führungskraft (du dann) übergibst der neuen Führungskraft förmlich die Einsatzleitung. Also sprich "Hiermit hast du die Einsatzleitung"
    3. Die neue Führungskraft übernimmt förmlich die Einsatzleitung. Zum Beispiel so: "Ich übernehme ab jetzt die Einsatzleitung"
    4. Das Wechsel der Einsatzleitung muss der Leitstelle gemeldet werden und damit verbunden auch dokumentiert werden.

    Bei einem PKW Brand auf einer Autobahn wäre es etwas utopisch, wenn einer von der Kat-Behörde oder ähnliches die Einsatzleitung übernehmen würde. Selbst der KBI wird sagen "Ich sehe, dass das läuft - also macht weiter so".

    Aber grundsätzlich übernimmt niemand auf Grund seines Amtes AUTOMATISCH die Einsatzleitung. Die oben genannten Regel müssen eingehalten werden egal ob OrtsBM oder KBI.

    Wobei Externe nur die Einsatzleitung haben kann, wenn zum Beispiel Kat-Alarm ausgerufen wird. Aber das würde hier etwas in die Tiefe gehen.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  10. #10
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    Besten Dank für eure Zeilen !!!

    Na wenn hier schon soviele Profs sind, könnt ihr mir bestimmt auch folgendes Beantworten.

    Wen darf ich als GF von der Einsatzstelle verweisen ? (Bürgermeister, andere HiOrgs, KBM, Kat, Landratsamt etc.)

    Wen muss ich überhaupt zur Einsatzstelle vorlassen ? (Bürgermeister, andere HiOrgs, KBM, Kat, Landratsamt etc.)

    Welche Befugnis hat das Landratsamt an der Einsatzstelle, bzw. ab wann darf sich diese Einheit "einmischen" ?

    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Hallo Quattro XLS+!

    Wobei Externe nur die Einsatzleitung haben kann, wenn zum Beispiel Kat-Alarm ausgerufen wird. Aber das würde hier etwas in die Tiefe gehen.
    Wie darf ich das jetzt in "meinem Falle" verstehen ? Kat-Alarm wurde nicht ausgerufen, sondern er ist einfach so "vorbeigekommen". Muss ich mir von ihm in die Karten schauen lassen bzw. machen was er für richtig hält ?

  11. #11
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    Zitat Zitat von Quattro XLS+ Beitrag anzeigen
    Wen darf ich als GF von der Einsatzstelle verweisen ? (Bürgermeister, andere HiOrgs, KBM, Kat, Landratsamt etc.)
    Wie kommst du zu dem Gedankenspiel, irgendeinen davon von der Einsatzstelle verweisen zu dürfen/müssen?

  12. #12
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    oh ich sehe grade ich habe mich falsch ausgedrückt.

    Ich bin der ranghöchste GF, kein anderer GF oder Kommandant ist da. Ich bin EL.

    Mir geht es darum, wenn ich mal einen schwierigen Einsatz zu leiten hab (z.B. Leiche aus PKW bergen) muss ich mir dann an der Einsatzstelle die "Rettungstraube" unötig vergrößern lassen durch nicht benötigtes Einsatzkräfte ?
    Das war jetzt nicht böse gemeint, wie "Du verschwindest hier, weil ich das so will"

  13. #13
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    also meine meinung ist,
    wenn du da ankommst bist du erstmal einsatzleiter. Wenn irgendein vorgesetzter kommt und sagt, ich wär gerne einsatzleiter ist ok, dann bist du fein raus wenn was schief geht ;)
    Ansonsten mach dein Ding und wenn dein KBI dir was sagt, kannste es zu kenntnis nehmen oder auch nicht.
    Hat der KBI der zufällig vorbei fährt denn auch einsatzklamotten dabei ? wenn nicht, schick ihn weg.
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

  14. #14
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    Hi
    Also bei uns in Niederbayern gibts die inoffizielle Regel: " Wer nicht alarmiert ist hat überhaupt NIX zu melden "
    Das währe ja noch schöner dass irgendein KBM aus nem anderen BBZ bei nem Einsatz zu uns kommt und sich dann wichtig machen will "
    Eigentlich hat bei jedem Einsatz wo wir als Stützpunktfeuerwehr dabei sind immer unser Kommandant das sagen da halten sich die KBMs der KBi und der KBR zurück
    ( unser Kommandant hat über 25 Jahre Erfahrung in dieser Position dem kann irgendein KBM oder sonst Wer das Wasser reichen )

    LG: Michael
    "Quad licet Jovi, non licet Bovi!

    Alle Informationen wurden von glücklichen Schafen gewonnen ! :-)

    Meine Rechtschreibfehler könnt ihr kostengünstig erwerben schreibt mir einfach ne PN der Preis hängt von den Faktoren wie Satzstellung, Grammatik, Groß- und Kleinschreibung... ab

  15. #15
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    Hi,

    wieso schaut man bei solchen Fragen nicht einfach ins jeweilige Feuerwehrgesetz?
    Im Bayrischen Feuerwehrgesetz steht doch ganz klar drin wer wann das sagen hat!

    Zitat Zitat von Bayrisches Feuerwehrgesetz, ART 18
    (Einige Absätze nicht mit kopiert...)
    Art. 18: Einsatzleitung
    (1) Der Einsatzleiter hat den Einsatz der Feuerwehren und aller Hilfskräfte (Art. 24 Abs. 1) an der
    Schadensstelle zu leiten und, wenn notwendig, weitere Feuerwehren und Hilfskräfte anzufordern. Er
    lässt die Einsatz- und Hilfskräfte versorgen und ablösen.
    (2) Einsatzleiter ist der Kommandant der Freiwilligen oder der Pflichtfeuerwehr des Schadensortes.
    Kommen mehrere Freiwillige Feuerwehren oder Pflichtfeuerwehren einer Gemeinde ohne
    Berufsfeuerwehr zum Einsatz, so kann der Feuerwehrkommandant, dem die Aufgaben gemäß Art. 16
    Abs. 2 Satz 1 obliegen, die Einsatzleitung übernehmen.

    (4) Treffen örtlich zuständige besondere Führungsdienstgrade (Art. 19* und 21*) ein, so kann der jeweils
    Ranghöchste die Einsatzleitung übernehmen. Besondere Führungsdienstgrade der Freiwilligen
    Feuerwehr einer kreisfreien Gemeinde können die Einsatzleitung in einem benachbarten Landkreis,
    besondere Führungsdienstgrade aus einem Landkreis die Einsatzleitung in einer benachbarten
    kreisfreien Gemeinde übernehmen. Bei gleichem Rang entscheidet die Zuständigkeit für den
    Schadensort.


    (6) Der dem gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst angehörende Leiter von
    Einsatzkräften einer Berufsfeuerwehr kann die Einsatzleitung stets übernehmen.
    * Die besonderen Führungsdienstgrade nach ART19 sind: KBR, KBI, KBM
    Die nach Art21 sind: STBR, STBI, STBM.

    Bis auf den Absatz 6 ist eigendlich alles ganz klar!

    Laut Gesetz kann der jeweils Ranghöhere immer und jederzeit die Einsatzleitung entziehen wenn er es denn so möchte. Vorrausgesetzt es passiert in seinem Zuständigkeitsbereich!
    (Ein LAmettaträger aus München kann also nicht in Würzburg das sagen haben... Das ist aber auch logisch)

    DAs hat nichts damit zu tun ob jemand alarmiert wurde oder ob er seine PSA dabei hat!
    Zumindest finde ich dazu nichts im Gesetz. Zwar werden sich die meisten der "höheren" Hüten ohne Bedarf die EL zu übernehmen, was auch gut ist, wenn sie es aber wollen dann IST ES SO und du hast zu kuschen!

    Daraus folgt auch wem du von der EST verweisen kannst: Natürlich könntest du den KBM von der EST verweisen solange du Einsatzleiter bist. Nur wird der dir dann sagen nun bin ICH Einsatzleiter und dann fährst DU nach Hause.

    Etwas verwirrende finde ich nur den Absatz 6.
    Dort steht das ein Leiter einer BF jederzeit die EL übernehmen kann. Aber überhaupt keine Einschränkung. (z.B. Örtlich) Man könnte also hereininterpretieren das der Leiter der BF München egal wo in Bayern, die EL übernehmen könnte solange es dort keine BF gibt...
    Wobei ich aber annehme das dies gerade NICHT gemeint ist, sondern nur solange seine Jungs auch mitspielen, oder? Das währe ja sonst schon heftig! Wer weiß zu diesem Punkt etwas näheres?

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

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