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Thema: Einsatz der Drehleiter bei Verkehrsunfall

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    [...] Man darf Äpfel mit Birnen nicht verwechseln. So auch nicht FF und BF.
    Den Vergleich finde ich nicht gelungen.

    Zudem ist mir der Thread-Titel etwas unklar? Was dagegen, wenn ich ihn in "Einsatz der Drehleiter bei Verkehrsunfall" ändere und den Thread ins Forum "Hilfsorganisationen & Rettungsdienste" verschiebe? Oder geht es in diesem Thread noch um etwas anderes (Polizei?)?

    MfG
    Max

  2. #2
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    Zitat Zitat von Leitstelle_V Beitrag anzeigen
    Den Vergleich finde ich nicht gelungen.
    Ich schon... aber egal.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  3. #3
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    Guten Tag,

    in Dresden fährt die DLK mit zum VKU um irgendwelche Sachen anzuheben und damit wenn ein neuer Einsatz reinkommt gleich der ganze Löschzug zum nächsten fahren kann. In DD fährt grundsätzlich der komplette Löschzug zu jedem Einsatz außer zu Containerbränden da fährt i.d.R. nur ein VLF.

    MfG Krazy

  4. #4
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Naja, wie ja bekannt ist, darf zur Menschenrettung von der Norm abgewichen werden.
    Wo steht das?

    Zitat Zitat von Etienne Beitrag anzeigen
    Ich schon... aber egal.
    Ich auch. Es ist beiden Seiten (BF und FF) viel geholfen, wenn man überlegt, wo/welche Parallelen Sinn machen, dabei aber auch anerkennt, das es Unterschiede gibt.

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wo steht das?
    Er meint wahrscheinlich, dass zur Menschenrettung in Ausnahmefällen von den FwDV'n abgewichen werden darf. Ich erinnere mich immer an unseren Ausbilder "Wenn man mit ner vierteiligen Steckleiter nicht bis ganz ans Fenster kommt, darf man ausnahmsweise auch ein fünftes einstecken, wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt. Und wenn sowas nicht zur Regel wird."

    Wobei natürlich die maximale Hebekraft einer DL eigentlich nichts mit einer FwDV zu tun hat...

  6. #6
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    Zitat Zitat von Allmächtiger Beitrag anzeigen
    Er meint wahrscheinlich, dass zur Menschenrettung in Ausnahmefällen von den FwDV'n abgewichen werden darf.
    Das gilt für die UVV.

    Bei den FwDV darf, wenn ich mich recht erinnere, nur von der FwDV 3 durch den Einheitsführer abgewichen werden, wenn es zur Sicherstellung des Einsatzerfolges erforderlich ist.
    Bei der FwDV 7 steht sowas z. B. Gott sei Dank nicht drin (denke ich jedenfalls, ich habe gerade nicht die Möglichkeit, alle FwDV nachzusehen).

  7. #7
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    Zitat Zitat von Allmächtiger Beitrag anzeigen
    Er meint wahrscheinlich, dass zur Menschenrettung in Ausnahmefällen von den FwDV'n abgewichen werden darf.
    Quatsch. nederrijner hat ja die Lösung schon verraten.
    Das gilt nur für die UVV, und da heißt es:
    Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.
    Dieses "Im Einzelfall kann" wird vom Großteil Feuerwehrdeutschlands falsch verstanden, nämlich als genereller Freifahrtschein zum Abweichen im Einsatzfall unabhängig von irgendeiner Gefährdung für Menschenleben oder auch nur Strohballen. Und wenn man dann versucht, das ganze auf FwDV oder irgendwelche "Normen" abzuleiten, wird es ganz krass.
    Um wieder zum obigen Beispiel zu kommen: Eine DL hat eine bestimmte Tragkraft, die man als Kran einsetzen kann. Diese Tragkraft wird vom Hersteller in einer Größenordnung X festgelegt, der Bediener sollte sie kennen (Bedienungsanleitung etc.). Wie kommt man nun auf das schmale Brett, die Tragkraft X würde sich plötzlich erhöhen, nur weil unter dem angehobenen Gegenstand dummerweise ein Mensch liegt? Das ist der Leiter doch sch***egal. Entweder das Gewicht passt noch, oder nicht. Mit irgendwelchen Normabweichungen wg. Menschenrettung braucht man hier nicht abnzufangen.

    Zitat Zitat von Allmächtiger Beitrag anzeigen
    Ich erinnere mich immer an unseren Ausbilder "Wenn man mit ner vierteiligen Steckleiter nicht bis ganz ans Fenster kommt, darf man ausnahmsweise auch ein fünftes einstecken, wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt. Und wenn sowas nicht zur Regel wird."
    Genau das sind die Einschränkungen.
    Wer übrigens mal die Bilder gesehen hat (hab sie leider nicht mehr auf der Festplatte), wie die BF Köln eine 8-teilige (!) Steckleiter einsetzen musste, und wie diese Leiter dann stand (steil, durchgebogen), wird diese Einschränkungen verstehen.

  8. #8
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    Na wenn ich jetzt wie in meinem Beispiel 5 anstatt 4 Steckleiterteile verwende (wobei das dann ja schon bald unter Hochseilartist fallen würde...), dann weiche ich doch von der FwDV 10 "Tragbare Leitern" ab. Zusätzlich vielleicht auch noch von einer UVV, aber von der FwDV auf jeden Fall.

  9. #9
    Elster Gast
    Die DLK wird des öfteren zur Verkehrsabsicherung benutzt, da sie das einzige Fahrzeug ist, das nicht wirklich gebraucht wird.
    Außerdem kann man damit die Unfallstelle ausleuchten.
    Auch wird sie oft für Luftbilder zur Unfallauswetung benutzt.

  10. #10
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    Schonmal dran gedacht, dass die Drehleiter einfach nur zufällig in der Nähe war und deswegen allein schon wegen Personal und Schnelligkeit vor Ort mit dazu gerufen/ hingeschickt wurde?
    `Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean`

  11. #11
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    273
    Dann gib du mir doch mal ein beispiel wo die kleine liebe Drehleiter mal so zufällig in der Gegend rumfährt... und das ganz alleine!
    Also ich wüsste jetzt von 9 hauptamtlichen Wachen nicht dass, das einmal der Fall gewesen sein sollte...
    Auch bei mir in der Freiwilligen ist das nicht der Fall...

  12. #12
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    Naja, die berühmte Katzenrettung vielleicht? Wer da mit nem ganzen Zug hinfährt...

  13. #13
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    Zitat Zitat von dreX Beitrag anzeigen
    Dann gib du mir doch mal ein beispiel wo die kleine liebe Drehleiter mal so zufällig in der Gegend rumfährt... und das ganz alleine!
    Unterstützung RD, überörtliche Hilfe, Rest der Wache bereits bei einem anderen Einsatz gebunden. Mir fallen da spontan mehrere konkrete Einsätze ein, bei denen eine DLK alleine unterwegs war. Dazu Sachen wie Tanken, Ausbildung bei anderen Einheiten usw.
    Es soll Wachen geben, die fahren nicht überall zugweise hin. ;)

  14. #14
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    10.01.2005
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    154
    Anzumerken ist, dass in den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Dresden auch derartige Fahrzeuge stationiert sind: http://www.feuerwehr-pillnitz.de/ind...kat=2&inhalt=2
    Dies trifft zwar in diesem Fall nicht zu, soll aber deutlich machen, dass es nicht ungewöhnlich ist, eine "DLK" bei einem VKU anzutreffen...

  15. #15
    MaxPillnitz Gast
    Zitat Zitat von Florian43/1 Beitrag anzeigen
    Anzumerken ist, dass in den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Dresden auch derartige Fahrzeuge stationiert sind: http://www.feuerwehr-pillnitz.de/ind...kat=2&inhalt=2
    Ich darf als Dresden Pillnitzer anmerken, dass bei diesem Einsatz die DLK nicht gesondert alarmiert wurde. Zudem ist unsere Kombi-DLK auch voll für eine leichte THL ausgelegt. Das besondere Problem bei diesem Einsatz war, dass das Pillnitzer LF 10/6 aus Platzgründen keinen zweiten Kanister für Ölbinder verlastet ist. Ironischer Weise war dieser Platz auf der DLK vorhanden. Verstehe das wer will. Aber ein eigenständiges gutes Arbeiten beweist auch dieser Einsatz, bei welchem beide Fahrzeuge unabhängig voneinander bei solchen Dingen arbeiten können.

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