Du willst mir doch nicht allen ernstes weiß machen, dass die Jugendwarte die Spielerei im Straßenverkehr abhalten wollen? Also bitte...
Nu gibt den Jungs doch einfach das,was sie suchen...
Man fahre in nen Tuning Laden, die haben meist sogar diese Teile hier...
http://www.eufab.de/common/daten/low/17693.jpg
Kosten nicht mal 10 Euro, gibts in vielen Farben und haben nen geilen Blitzeffekt...
Desweiteren sind die Baumformen nicht groß...
*lool*
Das gabs schonmal:
Dienstag, 13. September 2005
Freigänger mit Blaulicht am Fahrrad
In Berlin kassierte in den vergangenen Monaten mehrmals ein Rad fahrender angeblicher Polizist auf einem Fahrrad mit aufmontiertem Blaulicht von Falschparkern "Verwarnungsgelder" ab. Kürzlich wollte er zwei Männer in einem Auto kontrollieren, die sich als Zivilstreife entpuppten, wie die Polizei gestern mitteilte. Der 33jährige konnte nach seinem Mißgeschick am Mittwoch der vergangenen Woche in Mitte zwar noch im dichten Verkehr entkommen, wurde von den Beamten aber als Freigänger aus einem Gefängnis identifiziert.
Wenig später folgte eine Durchsuchung seiner Zelle, in die er nach seinem "Einsatz" zurückgekehrt war. Ihm werden mindestens sechs Fälle von Amtsanmaßung vorgeworfen, hinzu kommen Urkundenfälschung, Nötigung, Diebstahl, Betrug und Straßenverkehrsgefährdung. Bei seinen Ausflügen hatte der Beschuldigte Blaulicht und Sirene an sein Fahrrad montiert und sich als Polizist ausstaffiert, um dann wiederholt von anderen Rad- und Autofahrern "Verwarnungsgelder" zu kassieren. Am 18. Juni hatte er von einer Vietnamesin in einem Einkaufszentrum in Lichtenberg drei Stangen Zigaretten "beschlagnahmt".
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Aber die Fahrradstaffel gibt es in Köln -Porz
http://www.drk-porz.de/50166894260a9...8049936114fe03
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Nachtrag:
das habe ich noch gefunden:
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Darüber hinaus ist die Fahrradstaffel mit einer Sondersignalanlage ausgestattet. Auf privaten Geländen gilt die StVZO nicht. Und im Straßenverkehr wird sie nur auf für Kfz. gesperrten Flächen eingesetzt, wie z.B. dem Rosenmontagszug. Die Sondersignalanlage wird von der Polizei auf den genannten Flächen geduldet. Durch den Einsatz des Horns und der gut sichtbaren Frontblitzer setzt sich die Fahrradstaffel optisch und akustisch von privaten Radlern schnell ab, so dass eine Verwechselung mit einem "Fahrrad-Raudi" nicht möglich ist. Darüber hinaus ist der Faktor "Öffentlichkeitsarbeit" hier nicht zuunterschätzen. Die Räder sind bei jedem Dienst stets ein Interessenschwerpunkt der Besucher, da die Fahrradstaffel DRK Rettungsdienst doch vornehmlich zu den seltenen Rettungsmitteln gehört und Blaulichter am Fahrrad stets eine gewisse Aufmerksamkeit erregen.
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Blaulicht mit Fahrrad im Straßenverkehr ist verboten nach §§ 52.3 und 67.2 StVZO
http://www.polizei.hessen.de/interne...b-28e46ce02000
e.
Geändert von Mr. Blaulicht (21.07.2008 um 19:36 Uhr) Grund: Link bearbeitet
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Nicht alles was neu ist, ist deshalb auch gleich Spielkram.
http://www.rescuebiker.de/
Von daher wären jetzt vielleicht wieder hilfreichere Beiträge angesagt.
MfG
brause
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