Ich denke, hier gilt die GmvV.
Sicher darf man in Einbahnstraßen einfahren und andere zum platzmachen auffordern, aber was bringt es mir, wenn diese dieser Aufforderung nicht oder nur sehr langsam (rückwährtsfahren..) nachkommen können?
Ich denke, hier gilt die GmvV.
Sicher darf man in Einbahnstraßen einfahren und andere zum platzmachen auffordern, aber was bringt es mir, wenn diese dieser Aufforderung nicht oder nur sehr langsam (rückwährtsfahren..) nachkommen können?
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
natürlich darfst du das, macht aber wie gesagt nur sinn wenn die straße frei ist,
genauso kannst du falsch herrum in den kreisverkehr fahren um die letzte ausfahrt, jetzt dann die 1. zunehmen. aber bitte nur unter sicht wenn alles frei ist
kannst auch links an verkehrsinseln vorbeifahren
Ja du darfst in Einbahnstarßen ingegen der Fahrtrichtung einfahren. Allerdings sollte da kaum/kein Verkehr sein, sonst kommst du plötzlich garnicht mehr durch.
Solange nix passiert, ist das OK. Aber wenn du ein Bumms machst, hilft Dir nicht das Argument, ich war doch mit Sonderrechten unterwegs. Denn selbst wenn Du mit Sonderrechten unterwegs bist, hast Du dich an den Verkehrsregeln zu halten, und musst mit Fehlern anderer rechnen.
Bist Du mit Sonderrechten unterwegs, bedeutet dass nicht gleich das Du auf nix Rücksicht nehmen brauchst.
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