Hallo Funkfreunde

Die Reg TP nennt in ihrem umfangreichen Regelwerk unter Punkt 1.21
Seite 70 (VV nömL) drei Frequenzen im 70 cm Band für Funkanlagen zu Hilfszwecken.
Diese werden an folgende Bedarfsträger vergeben:
Personenvereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit,die bereit sind,freiwillige Hilfe in Notfällen und in sozialen Bereichen zu leisten und natürliche Personen,die Mitglied der o.g.Personenvereinigung sind.
Sendeleistung hier satte 12 Watt!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hat jemand eine Ahnung wer diese Frequenzen derzeit nutzt,und wie eine solche Personenvereinigung gegliedert sein muss? (Funkhilfeclub,Verein als e.V Anerkennung als Gemeinnützig)

Hintergrund der Frage:
Ich habe vor einigen Jahren einmal den Versuch gestartet die CB Funker in Sachen Notfunk zu aktivieren,dies ist aber kläglich gescheitert,Grund dafür war Vereins und Verbandsmeierei und die allgemeine Ansicht man benötigte dieses in Zeiten von Handys und Internet nicht mehr.
Leider musste ich mich damals aus gesundheitlichen Gründen aus dem Projekt zurückziehen und meine Nachfolger versuchten das Projekt zu kommerzialisieren.Ich habe daraufhin jegliche Aktivität abgebrochen.

Die derzeitige Klimaentwicklung und die Tatsache das immer öfter auch bei uns die Infrastruktur zusammenbricht haben mich veranlasst diese Thema nochmals aufzugreifen,allerdings auf professionellerer Basis.
Wenn jemand ehrliches Interesse hat, daran mitzuwirken,möge er sich melden.
Diejenigen die meinen man braucht sowas nicht,brauchen sich nicht melden!!!!!!!
Gruss Michael