
Zitat von
rundhauber
Ich habe das so verstanden, dass Du bei der Führerscheinverlängerung angeben mußt, ob Du den FS gewerblich nutzt. Flunkern nutzt da wohl nicht viel, weil Du als gewerblicher Kraftfahrer i.d.R. auch die Fahrerkarte für die digitalen Fahrtenschreiber besitzt. Der Besitz ist beim Straßenverkehrsamt bekannt, da Du die nunmal nur dort bekommst. Zusammen mit dem Antrag auf Führerscheinverlängerung muß Du den Nachweis über die erfolgte Fortbildung vorlegen, sonst keine Verlängerung. Aber frag doch mal bei Deinem Straßenverkehrsamt nach, die sollten das genauer wissen.