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Thema: Neue Auflagen für LKW-Führerschein

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von DaRealAd Beitrag anzeigen
    ... VETO: Der C1E ist auf 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht des gesamten Zuges beschränkt.
    Stimmt, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein darf als die Leermasse des Zugfahrzeuges.
    MkG
    Rundhauber

  2. #2
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    Hallo leute.

    Ich habe heute was aufgeschnappt, wo es hieß, ab 2010 muss jeder FFWler, der einen LKW fahren will(also Feuerwehrauto) nachweisen, dass er mindestens jährlich 180 Stunden auf nem LKW gleichen Kalibers fährt. Soll wohl am 10.07 im TV irgendwo auch gekommen sein.

    Weiß da jemand näheres drüber?
    Denn wer kriegt schon (ausser Berufskraftfahrer) 180 Stunden im Jahr auf so nem Bock zusammen?

  3. #3
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    Zitat Zitat von knuddl Beitrag anzeigen
    Soll wohl am 10.07 im TV irgendwo auch gekommen sein.
    Das war letzten Donnerstag im BR, bei "Quer". Hier zum Video: http://www.br-online.de/bayerisches-...5784714908.xml
    Da wurde mal wieder ganz viel Sch**e erzählt, vom Sender und vom interviewten Kommandanten...
    Der von dir gesuchte Latrinenspruch kommt so ungefähr in der letzten halben Minute.
    Geändert von überhose (14.07.2008 um 22:02 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von knuddl Beitrag anzeigen
    Hallo leute.

    Ich habe heute was aufgeschnappt, wo es hieß, ab 2010 muss jeder FFWler, der einen LKW fahren will(also Feuerwehrauto) nachweisen, dass er mindestens jährlich 180 Stunden auf nem LKW gleichen Kalibers fährt. Soll wohl am 10.07 im TV irgendwo auch gekommen sein.

    Weiß da jemand näheres drüber?
    Denn wer kriegt schon (ausser Berufskraftfahrer) 180 Stunden im Jahr auf so nem Bock zusammen?
    Einfach unter der Kategorie "unqualifizitertes Latrinengewäsch" verbuchen und gut..

    Die Propagandamaschinerie des Bay LFC hat wieder mal zugeschlagen ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
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    Jetzt seit mir bitte nicht böse, aber ich muss nochmal nachfragen.

    Ich hab seit einigen Jahren den CE,
    hab jetzt auch verstanden dass ich, falls ich gewerblich fahren will, in Zukunft diese Fortbildungsstunden brauche. Da ich aber zur Zeit nur privat und bei der FF fahre ist das ja kein Thema für mich.

    Was ist jetzt aber wenn ich in, sagen wir mal 10 Jahren, doch gewerblich fahren will. Muss ich dann nur so ein paar Stunden Unterreicht besuchen und ich darf loslege, oder ist der Zug dann für immer agbefahren???

  6. #6
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    Zitat Zitat von Goffl Beitrag anzeigen
    Jetzt seit mir bitte nicht böse, aber ich muss nochmal nachfragen.

    Ich hab seit einigen Jahren den CE,
    hab jetzt auch verstanden dass ich, falls ich gewerblich fahren will, in Zukunft diese Fortbildungsstunden brauche. Da ich aber zur Zeit nur privat und bei der FF fahre ist das ja kein Thema für mich.

    Was ist jetzt aber wenn ich in, sagen wir mal 10 Jahren, doch gewerblich fahren will. Muss ich dann nur so ein paar Stunden Unterreicht besuchen und ich darf loslege, oder ist der Zug dann für immer agbefahren???
    Ich habe das so verstanden, dass Du bei der Führerscheinverlängerung angeben mußt, ob Du den FS gewerblich nutzt. Flunkern nutzt da wohl nicht viel, weil Du als gewerblicher Kraftfahrer i.d.R. auch die Fahrerkarte für die digitalen Fahrtenschreiber besitzt. Der Besitz ist beim Straßenverkehrsamt bekannt, da Du die nunmal nur dort bekommst. Zusammen mit dem Antrag auf Führerscheinverlängerung muß Du den Nachweis über die erfolgte Fortbildung vorlegen, sonst keine Verlängerung. Aber frag doch mal bei Deinem Straßenverkehrsamt nach, die sollten das genauer wissen.
    MkG
    Rundhauber

  7. #7
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    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Ich habe das so verstanden, dass Du bei der Führerscheinverlängerung angeben mußt, ob Du den FS gewerblich nutzt. Flunkern nutzt da wohl nicht viel, weil Du als gewerblicher Kraftfahrer i.d.R. auch die Fahrerkarte für die digitalen Fahrtenschreiber besitzt. Der Besitz ist beim Straßenverkehrsamt bekannt, da Du die nunmal nur dort bekommst. Zusammen mit dem Antrag auf Führerscheinverlängerung muß Du den Nachweis über die erfolgte Fortbildung vorlegen, sonst keine Verlängerung. Aber frag doch mal bei Deinem Straßenverkehrsamt nach, die sollten das genauer wissen.
    Das ist mumpitz, die Fahrerkarte bekommt jeder der sie beantragt, unabhängig von der Führerscheinklasse, ob ich Berufskraftfahrer bin oder nur alle 10 Jahre ´nen LKW bewege. DIe Fahrerkarte ist nichts anderes wie früher die EG-Tachoscheibe. Ich kann mir auch einen digitalen EG-Schreiber in meinen Golf einbauen, das heisst aber noch lange nicht, daß man für meinen Golf dann einen FS-Klasse C1E mit entspr. Fortbildung benötige.

    Nochmal: Die Fortbildungen bzw. Grundqualifikation gelten nur für Berufskraftfahrer, d.h. alle Personen bei denen das Fahren eines Kfz gewerblich ist und gleichzeitig die Haupttätigkeit ist. Die Haupttätigkeit eines FW-Mannes ist nicht das Fahren sondern das Löschen/Retten/bergen....
    Das ganze gilt auch erst ab Kfz der Klassen C/C1/D/D1 etc., also nicht für B/BE

  8. #8
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    Zitat Zitat von robbyköln Beitrag anzeigen
    Das ist mumpitz, die Fahrerkarte bekommt jeder der sie beantragt, unabhängig von der Führerscheinklasse, ob ich Berufskraftfahrer bin oder nur alle 10 Jahre ´nen LKW bewege. DIe Fahrerkarte ist nichts anderes wie früher die EG-Tachoscheibe. Ich kann mir auch einen digitalen EG-Schreiber in meinen Golf einbauen, das heisst aber noch lange nicht, daß man für meinen Golf dann einen FS-Klasse C1E mit entspr. Fortbildung benötige. ... Das ganze gilt auch erst ab Kfz der Klassen C/C1/D/D1 etc., also nicht für B/BE
    Nichts für ungut, aber wenn Du auch meine vorangegangenen Beiträge gelesen hättest, wäre klar geworden, dass ich nur gewerbliche Kraftfahrer mit Klasse C/CE (und auch D) gemeint habe. Mit dem letzten Beitrag wollte ich auch nur klar machen, dass man, wenn man erst einmal als gewerblicher Kraftfahrer beim Straßenverkehrsamt erfaßt ist, ohne Weiterbildungsbescheinigung keine Führerscheinverlängerung C1E/C/CE/D bekommen wird. Falls jemand meint, sich um die Weiterbildung drücken zu können, wird eine persönliche Aussage, kein Kraftfahrer mehr zu sein (oder so ähnlich), dem Straßenverkehrsamt wohl kaum ausreichen.
    MkG
    Rundhauber

  9. #9
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    Du müsstest dann in 10 Jahren nur die Fortbildung machen.

    Solange man seinen Führerschein (C1, C1E, C, CE) vor dem 10.09.2009 macht/gemacht hat, ist keine "Grundqualifikation" nötig. Für alle, die ihren Führerschein später machen ist eine initiale einmalige Schulung (ich glaube das findet dann bei der IHK statt) nötig.

    Die Grundqualifikation wird erworben durch eine:
    - Grundqualifikation, die den Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis voraussetzt, eine theoretische Prüfung (240 Minuten), einer Fahrprüfung (120 Minuten), einem praktischen Prüfungsteil (30 Minuten) und eine Bewältigung von kritischen Fahrsituationen (max. 60 Minuten) umfasst.
    - Beschleunigte Grundqualifikation, die die Fahrerlaubnis unterstellt und der Fahrer/in das 21. Lebensjahr vollendet hat. Hier ist eine Schulung von 140 Stunden und eine theoretische Prüfung von 90 Minuten zu absolvieren

    Alternativ gilt hier auch eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer.


    Danach wird alle 5 Jahre eine Fortbildung fällig. (Für diejenigen, die aufgrund der Besitzstandsregelung die Grundqualifikation nicht brauchen, dann ab dem 10.09.2014). Die Fortbildung hat einen Umfang von 35 Stunden.


    Weitere Informationen gibts hier: http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=40778

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