Als Berufskraftfahrer ist man mit der gewerbl. Beförderung von Gütern oder Personen betraut.

Dies trifft für alle FW- und Hi-Org.-leute nicht zu, da hier das fahren eines "LKW" oder "KOM" nicht die eigentl. hauptberufl. Tätigkeit ist, sondern nur einen nebenberufl. Tätigkeit. Ich pers. fahre hauptberufl. sowohl LKW als auch KOM zu Probefahrten etc. (bin Kfz-Schlosser) oder um Fahrzeuge die liegengeblieben sind zu reparieren oder abzuschleppen. Lt. unserer Fahrschule benötige ich keine Fortbildungen dafür und auch für o.g. Tätige ist dies nicht erforderlich.
Anders sieht das bei unseren Busfahrern aus, die (eigentlich schon seit langem) eine jährliche (die Fortbildungen sind aufsplitbar) Fort- und Weiterbildung machen müssen, da bei diesen die Fahrtätigkeit ihre hauptberufl. Tätigkeit ist.