Du müsstest dann in 10 Jahren nur die Fortbildung machen.
Solange man seinen Führerschein (C1, C1E, C, CE) vor dem 10.09.2009 macht/gemacht hat, ist keine "Grundqualifikation" nötig. Für alle, die ihren Führerschein später machen ist eine initiale einmalige Schulung (ich glaube das findet dann bei der IHK statt) nötig.
Die Grundqualifikation wird erworben durch eine:
- Grundqualifikation, die den Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis voraussetzt, eine theoretische Prüfung (240 Minuten), einer Fahrprüfung (120 Minuten), einem praktischen Prüfungsteil (30 Minuten) und eine Bewältigung von kritischen Fahrsituationen (max. 60 Minuten) umfasst.
- Beschleunigte Grundqualifikation, die die Fahrerlaubnis unterstellt und der Fahrer/in das 21. Lebensjahr vollendet hat. Hier ist eine Schulung von 140 Stunden und eine theoretische Prüfung von 90 Minuten zu absolvieren
Alternativ gilt hier auch eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer.
Danach wird alle 5 Jahre eine Fortbildung fällig. (Für diejenigen, die aufgrund der Besitzstandsregelung die Grundqualifikation nicht brauchen, dann ab dem 10.09.2014). Die Fortbildung hat einen Umfang von 35 Stunden.
Weitere Informationen gibts hier: http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=40778