"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Da ich gerade erst im März die Klasse C für die FF gemacht habe, wurden wir auf dieses Thema schon hingewiesen. Die Fortbildungsmaßnahmen gelten nur für Führerscheininhaber, die diesen gewerblich nutzen, d.h. für Berufskraftfahrer und Fahrer im Werkverkehr (Werkverkehr ist, wenn man z.B. dienstlich einen Firmen-LKW zum Werkzeug- oder Materialtransport benutzt). Das gilt nicht für Privatpersonen, die sich z.B. einen LKW für den Umzug ausleihen, oder für die freiwilligen HiOrgs. Wie das aber bei Hauptberuflern (BF) aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
MkG
Rundhauber
Als Berufskraftfahrer ist man mit der gewerbl. Beförderung von Gütern oder Personen betraut.
Dies trifft für alle FW- und Hi-Org.-leute nicht zu, da hier das fahren eines "LKW" oder "KOM" nicht die eigentl. hauptberufl. Tätigkeit ist, sondern nur einen nebenberufl. Tätigkeit. Ich pers. fahre hauptberufl. sowohl LKW als auch KOM zu Probefahrten etc. (bin Kfz-Schlosser) oder um Fahrzeuge die liegengeblieben sind zu reparieren oder abzuschleppen. Lt. unserer Fahrschule benötige ich keine Fortbildungen dafür und auch für o.g. Tätige ist dies nicht erforderlich.
Anders sieht das bei unseren Busfahrern aus, die (eigentlich schon seit langem) eine jährliche (die Fortbildungen sind aufsplitbar) Fort- und Weiterbildung machen müssen, da bei diesen die Fahrtätigkeit ihre hauptberufl. Tätigkeit ist.
Ich als Berufskraftfahrer finde das ne gute Sache ist.
Ich habe 94-PKW, 96- Motorrad,99-LKW, und 2001 meinen Busschein gemacht, und kann einfach nur jedem empfehlen regelmäßig mal ne Auffrischung zu besuchen, weil sich einfach von den Verkehrsregeln, Schildern, Bestimmungen einfach sehr viel tut, und verändert.
Sicher fühlen sich einige auf den Slips getreten, wenn es ihnen Vorgeschrieben wird, und weil es sicher auch irgendwo etwas kosten wird, aber ich bin mir sicher, dass ein jedem bei so einer Auffrischung, etwas neues/ unbekanntes erfahren wird.
Mit einem Schreiben eurer Stadt, dass ihr die Fortbildung macht, um ein FW-fzg bewegen zu können, kann man die kosten in seiner Jahressteuer-Erklärung geltend machen.
Psst, klappt auch für den C1E schein!Allerdings nur, wenn die Stadt nix dazu bezahlt.
Und was mir am meisten zu denken gibt:
Wenn einer seinen C1E macht, darf der mit einem 7,5t-LKW fahren, der ein Anhänger mit nochmal 7,5t beladen sein darf, also 15t gesamt gewicht.
Warum beschwerd sich eigentlich niemand über die Jährliche Fahrerbelehrung? Das langweilt mich jedesmal, weil sich da ja nun, äußerst wenig ändert, bis auf die Unfallstatistik(leider)
Die Pflicht zur Fortbildung alle 5 Jahre für Berufskraftfahrer ist im BKrFQG ("Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr") geregelt. Dort sind Fahrzeuge des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr, sowie der anerkannten Rettungsdienste explizit ausgenommen.
VETO: Der C1E ist auf 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht des gesamten Zuges beschränkt.
Hallo leute.
Ich habe heute was aufgeschnappt, wo es hieß, ab 2010 muss jeder FFWler, der einen LKW fahren will(also Feuerwehrauto) nachweisen, dass er mindestens jährlich 180 Stunden auf nem LKW gleichen Kalibers fährt. Soll wohl am 10.07 im TV irgendwo auch gekommen sein.
Weiß da jemand näheres drüber?
Denn wer kriegt schon (ausser Berufskraftfahrer) 180 Stunden im Jahr auf so nem Bock zusammen?
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