Da ich gerade erst im März die Klasse C für die FF gemacht habe, wurden wir auf dieses Thema schon hingewiesen. Die Fortbildungsmaßnahmen gelten nur für Führerscheininhaber, die diesen gewerblich nutzen, d.h. für Berufskraftfahrer und Fahrer im Werkverkehr (Werkverkehr ist, wenn man z.B. dienstlich einen Firmen-LKW zum Werkzeug- oder Materialtransport benutzt). Das gilt nicht für Privatpersonen, die sich z.B. einen LKW für den Umzug ausleihen, oder für die freiwilligen HiOrgs. Wie das aber bei Hauptberuflern (BF) aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.