Zitat Zitat von fmjmp Beitrag anzeigen
Ich hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden:

Wenn ich nach dem 10.9. einen LKW-Führerschein mache, und den ausschließlich NUR für die Feuerwehr und privat verwenden will, muss ich diese Grundqualifikation nicht machen?
Aus dem Dateianhang aus Goffl's Beitrag (#19):
... Nach dem Willen der EU müssen alle diejenigen, die nach dem 10. September 2008 ihren Omnibusführerschein erwerben und damit gewerblich tätig werden wollen, eine so genannte Grundqualifikation erwerben. Ab dem 10. September 2009 gilt diese Grundqualifikation dann auch für Fahrer im Speditionsgewerbe, die mit Lkw über 3,5 t zul. Gesamtgewicht unterwegs sind. Für die Fahrer, die vor den jeweiligen Stichtagen ihre Fahrerlaubnis erworben haben gibt es erst einmal Bestandschutz. Erst nach Ablauf von festgelegten Übergangsfristen ist die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen vorgeschrieben. Somit sind die Tagen, in denen der Lkw- oder Busführerschein ausreichten, um als Kraftfahrer tätig werden zu können, gezählt.

Wer ist betroffen?
Alle Fahrer die eine Lkw- oder Omnibuserlaubnis (Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE) benötigen, egal ob angestellt, selbständig oder nur im Werkverkehr tätig, sind von den Vorschriften betroffen. Fahrer deren Führerscheine vor dem 10. September 2008 (Omnibus) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) ausgestellt worden sind brauchen sich der Grundqualifizierung nicht unterziehen. Allerdings ist die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme im 5-Jahres-Turnus für diese Fahrer vorgeschrieben....
Damit ist doch eigentlich alles gesagt, oder? Wenn Du nur für Deine HiOrg fährst, ist das Thema für Dich nach derzeitigem Stand uninteressant. Aber weiß schon genau, was die EU sich noch alles einfallen läßt.