Naja, eigentlich ist die Fahrt im KFZ ja nur mit einem vollständigen Verbandskasten erlaubt. Also darfbman rein theoretisch mit einem nicht kompletten VK gar nicht fahren. Da das aber keinen Sinn macht, gehe ich mal davon aus, dass man - wenn man bei einer Kontrolle verwischt wird und man glaubhaft zeigen kann, dass man den VK gerade erst benötigt hat - einfach am gleichen Tag einen neuen oder aufgefüllten VK an der Pol-Wache vorzeigen muss und die Sache damit erledigt ist. Das dürfte allerdings im Kullanzbereich der Beamten liegen.
Gruß, Mr. Blaulicht