Bei KFZ, die Feuerlöscher mitzuführen haben, gibt es soweit ich mich erinnere die (Kulanz-)Regelung, dass man die Fahrt nach Benutzung der Feuerlöscher am gleichen Tag fortsetzen darf (ggf. Bescheinigung über die Benutzung von der Pol einholen). Spätestens am nächsten Tag ist der Feuerlöscher aber wieder einsatzbereit mitzuführen, ähnliches würde ich auch rein vom logischen Gesichtspunkt vom Verbandkasten erwarten.
Wenn man mit dem benutzen Verbandkasten am gleichen Tag angehalten wird, kann man natürlich versuchen, das den Beamten glaubhaft zu machen (Zeit, Ort und Lage des EH-Einsatzes lassen sich ja mit den Aufzeichnung der Rettungsleitstelle vergleichen), ansonsten kann man ja auch einfach mal versuchen, das Verwarngeld zusammen mit den Kosten für das benutzte Verbandmaterial bei der gesetzlichen Unfallversicherung geltend zu machen (bitte genau im SGB VII nachlesen, ob das möglich ist, Stichwort "Sachschäden bei Hilfeleistungen").