In Bayern erfolgt die Erstalarmierung über die Polizei und die Nachalarmierung über die Nachalarmierungsstellen. Von Alarmierungsvarianten aus einem ELW hab ich noch nie was gehört!

Da in Zukunft bei der ILS die NaSt auch wegfallen wird denke ich das es aus einem ELW genauso nicht gestattet sein wird! Die Leitstelle sollte schließlich auch einen Überblick haben wo welches Fahrzeug momentan steht und welche überhaupt alarmiert sind!

Schöne Grüße