
Zitat von
TZFirestorm
Ölspuren sollen die Feuerwehren eigentl. garnicht mehr beseitigen,
Das gilt mittlerweile für ganz Sachsen, leider ist das entsprechende Schreiben des SMI nicht online verfügbar.
außer bei Gefahr in Vollzug (Bundesautobahn,Staatsstraße).
"Gefahr im Verzug", aber selbst dann reicht Absperren, wenn es die Fahrbahn betrifft. Ich sehe allerdings weiterhin einen Einsatzgrund für die FW, wenn die Gefahr besteht, daß das "Öl" ins Erdreich oder in die Kanalisation läuft. Die eigentliche Straßenreinigung können die IIRC flächendeckend vorhandenen Privatunternehmen allerdings wesentlich besser durchführen.
MfG
Frank
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