Also steht der entscheidende Teil noch drin.Einsprühen, mechanische Behandlung, Spülen mit Wasser, Absaugen
Also steht der entscheidende Teil noch drin.Einsprühen, mechanische Behandlung, Spülen mit Wasser, Absaugen
Korrekt.
Der entscheidende Teil steht noch drin, der gilt aber für D.
Bei uns in Ö ist es nicht erforderlich abzusaugen.
MfG
Andraes
Pulsnitz liegt nunmal in D, nicht in Ö...
Stimmt Überhose. Doch mal Hand auf´s Herz. Welche Feuerwehr saugt das gebundene Bioversal anschl. ab? Es sei denn es ist eine Werksfeuerwehr oder ne Berufsfeuerwehr mit entsprechender Technik. Bei uns im Landkreis ist mir keine Feuerwehr bekannt die sowas anschl. bewerkelt.
@Überhose
Ist schon klar das Pulsnitz nicht Ö sondern in D liegt.
Aber es war die Frage wer schon Erfahrungen mit Bioversal hat und wir haben die Erfahrung mit der auf Ö zugrunde liegenden Erlassungen.
Andere Länder, andere Sitten.
MfG
Andreas
Dann sind bei euch im Kreis alle Feuerwehrverantwortlichen mutig.
Die entsprechende Technik ist nicht zwangsläufig ein Problem der Feuerwehren. Das, was ne Feuerwehr als Technik für Ölspuren auf Straßen braucht, sind ein paar Schilder zum Aufstellen und ein Funkgerät oder Telefon zum Benachrichtigen von Polizei und Straßenlastträger.
Bei uns im Landkreis(selbe wie Pulsnitz) gibts da so ein großes Abschleppunternehmen von nem großen gelben deutschen Automobilclub. Die haben sich extra Technik angeschafft für solche Sachen und sollen vornehmlich zu größeren Ölspuren gerufen werden. Von denen wir schon öfters Gebrauch gemacht haben. Wenn die mit ihrem kleinen Traktor kommen ist die Straße danach Tip-Top sauber und absaugen tun sie den Dreck auch gleich. Ölspuren sollen die Feuerwehren eigentl. garnicht mehr beseitigen, außer bei Gefahr in Vollzug (Bundesautobahn,Staatsstraße).
Das ist der selbe Kreis wie Pulsnitz? Na dann kann man denen wirklich zur gelungenen, gründlich überlegten Anschaffung gratulieren...
Das gilt mittlerweile für ganz Sachsen, leider ist das entsprechende Schreiben des SMI nicht online verfügbar.
"Gefahr im Verzug", aber selbst dann reicht Absperren, wenn es die Fahrbahn betrifft. Ich sehe allerdings weiterhin einen Einsatzgrund für die FW, wenn die Gefahr besteht, daß das "Öl" ins Erdreich oder in die Kanalisation läuft. Die eigentliche Straßenreinigung können die IIRC flächendeckend vorhandenen Privatunternehmen allerdings wesentlich besser durchführen.außer bei Gefahr in Vollzug (Bundesautobahn,Staatsstraße).
MfG
Frank
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