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Thema: Veröffendlichungsrechte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Na, das ist bei einer Veranstaltung nicht immer ganz einfach.

    oh doch, ist es, solange ich kein Einverständniss zu einer Veröffentlichung gegeben habe sei es schriftlich oder bei Betreten einer Disco duch die AGB ,kann ich das untersagen lassen.
    was die LFS nicht kann, mir das veröffentlichen von Fotos zu verbieten,wenn ich und alle Beteiligten einverstanden sind,
    nur weil das auf ihrem Grundstück ist?? niemals, auser die LFS wäre ein rechtsfreier Raum,wo deutsche Gesetzte nicht gelten, wenn das so ist, bitte ein Quelle nennen.

  2. #2
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    So Email ist raus, wo ich denen untersage Bilder zu veröffentlichen, wo ich abgebildet bin. Mal sehen was passiert.

    Blinky

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