Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
Wenn die Fotos auf dem Gelände der LFS aufgenommen wurden, kann allein diese Tatsache IMO schon für Probleme sorgen. Das Gelände der LFS sollte nicht öffentlich zugänglich sein, also Privatgrundstück.

das spielt hier erstmal keine Rolle, er durfte ja dort sein und auch fotografieren,

das einzige was dir fehlt ,ist schlicht die Vertragliche Rechteteilung mit den Abgelichteten, hast du die,dann kannst du veröffentlichen,egal ob die LFS das mag oder nicht. das eine Sache zwischen den Beteiligten.

ABER was genauso nicht geht, das die LFS einfach Fotos veröffentlicht, da würde ich als Abgelichteter und auch als Fotograf mir das sofort verbieten lassen.