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Thema: Veröffendlichungsrechte

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  1. #1
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    Veröffendlichungsrechte

    Hallo allerseits,

    ich war bei der LFS auf Lehrgang. Dort haben die Teilnehmer Fotos von Ihren Übungen gemacht und waren soweit einverstanden das diese veröffendlicht werden inckl. Ausbilder.

    Davon hat der Öffentlichkeitsbeauftragter Wind bekommen und es untersagt, diese Bilder zu veröffendlichen. Allerdings wird die LFS Lehrgangsfoto auf ihrer HP anbieten. Privat können die selbsterstellten Bilder genutzt werden, aber wenn diese veröffendlicht werden, dann behält sich die LFS Rechtliche Schritte vor. Beriefen sich aufs Urheberrecht. Da ich ja mal Lehrgang Öffendlichkeitsarbeit vor zig Jahren besucht hatte und auch weiter in dieser Richtig nichts mehr gemacht habe, weiß ich natürlich nicht ob ich jetzt richtig liege.

    Soweit ich weiß. liegt das Urheberrecht beim Fotografen richtig?
    und durch die Zustimmung der beteiligten wird ja auch nicht das Persönlichkeitsrecht verletzt. Richtig? Ausserdem hätte man immernoch die Möglichkeit unbeteiligte Personen die zufällig nichtbeteiligt drauf sind unkenntlich zu machen bzw. würden diese ja unter umständen Beiwerk sein. Denn ich wollte eigendlich kleinen Erfahrungsbericht über Lehrgang an der LFS auf unserer HP veröffendlichen und da paar Bilder in die Galerie packen. Möchte aber auch keinen unnötigen Ärger haben. Mich interessiert erstmal ob die LFS die Möglichkeit hat mir zu verbieten Bilder zu veröffendlichen, die der Urheberrechteinhaber (Fotograf) mir zur Verfügung gestellt hat und alle Beteiligten ihr Einverständnis gegeben haben inckl. Ausbilder.

    Blinky
    Geändert von Blinky (21.06.2008 um 03:26 Uhr)

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