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Thema: Veröffendlichungsrechte

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    04.01.2008
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    hast du schriftlich einen Modelvertrag mit jedem der auf den Fotos ist??
    Nein?? dann vergiss das veröffentlichen, da kann meckern der zusehen ist und das Jahre später. gibt nur ewig Ärger.

  2. #2
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    531
    Wenn die Fotos auf dem Gelände der LFS aufgenommen wurden, kann allein diese Tatsache IMO schon für Probleme sorgen. Das Gelände der LFS sollte nicht öffentlich zugänglich sein, also Privatgrundstück.


    PS: Ohne Dich ärgern zu wollen - es heißt Öffentlichkeitsarbeit, nicht Öffendlichkeitsarbeit, es hat nichts mit Ende zu tun (auch wenn ich jetzt Ende mache). ;)
    MkG
    Rundhauber

  3. #3
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    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Wenn die Fotos auf dem Gelände der LFS aufgenommen wurden, kann allein diese Tatsache IMO schon für Probleme sorgen. Das Gelände der LFS sollte nicht öffentlich zugänglich sein, also Privatgrundstück.

    das spielt hier erstmal keine Rolle, er durfte ja dort sein und auch fotografieren,

    das einzige was dir fehlt ,ist schlicht die Vertragliche Rechteteilung mit den Abgelichteten, hast du die,dann kannst du veröffentlichen,egal ob die LFS das mag oder nicht. das eine Sache zwischen den Beteiligten.

    ABER was genauso nicht geht, das die LFS einfach Fotos veröffentlicht, da würde ich als Abgelichteter und auch als Fotograf mir das sofort verbieten lassen.

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