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Thema: Veröffendlichungsrechte

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  1. #1
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    @Astra12

    Zitat Zitat von Blinky Beitrag anzeigen
    Hallo allerseits,

    ich war bei der LFS auf Lehrgang. Dort haben die Teilnehmer Fotos von Ihren Übungen gemacht und waren soweit einverstanden das diese veröffendlicht werden inckl. Ausbilder.
    Durch diesen Satz gehe ich davon aus das Blinky die Teilnehmer über sein Vorhaben informiert hat und die Abgelichteten dem zugestimmt haben.
    Somit liegt ein mündlicher Vertrag vor. Auch mündliche Verträge haben in Deutschland gültigkeit, allein die Nachweisbarkeit gestaltet sich manchmal schwierig.

  2. #2
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    ja ich habe die mündliche Zustimmung erhalten am Donnerstag von allen beteiligten. Ich hatte beim Abschlußgespräch nach der Praktischen Ausbildung alle gefragt ob die was dagegen hätten, wenn ich die Bilder veröffentliche. Und am Freitag nach der schriftlichen Prüfung wurde wir alle informiert, dass die LFS es untersagt, dass die Bilder veröffentlicht werden. Allerdings wird die LFS Teilnehmerfoto veröffentlichen, was nur angeschaut werden kann, aber nicht runtergeladen werden kann. Ha rechtsklick und Bild speichern funktioniert.

    Die Zustimmung könne nur der Leiter der LFS oder deren Öffentlichkeitsbeauftrager (also derjenige der uns das erzählt hat) erteilt werden.

    Blinky

  3. #3
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    Ich hätte mal nach einer Begründung gefragt...

    Aber: Fotografieren und Veröffentlichen sind zwei Paar Schuhe. Nur weil er auf dem Gelände Fotots machen durfte, heißt das noch lange nicht, dass er sie auch veröffentliuchen darf.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Zitat Zitat von Blinky Beitrag anzeigen
    Allerdings wird die LFS Teilnehmerfoto veröffentlichen, was nur angeschaut werden kann, aber nicht runtergeladen werden kann. Ha rechtsklick und Bild speichern funktioniert.
    Was ja durch einen Screenshot schon umgehbar ist....

  5. #5
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    Genau ;-) .

  6. #6
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    Zitat Zitat von Blinky Beitrag anzeigen
    Und am Freitag nach der schriftlichen Prüfung wurde wir alle informiert, dass die LFS es untersagt, dass die Bilder veröffentlicht werden. Allerdings wird die LFS Teilnehmerfoto veröffentlichen,
    Na dann dreht den Spieß doch um.. Untersagt der Schule euer Bild zu verwenden.

    Aber mal ehrlich, was hat die Schule davon?? Geheimnisse haben die wohl kaum...

    na ja... Hoch lebe die Bürokratie !

    Gruß Tele......
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Teletector Beitrag anzeigen
    Na dann dreht den Spieß doch um.. Untersagt der Schule euer Bild zu verwenden.
    Na, das ist bei einer Veranstaltung nicht immer ganz einfach.

  8. #8
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    Wiso Mr. Blaulicht. Die bestehen auf schriftliche Zustimmung aller Beteiligten, sowie Zustimmung der Schulleitung bzw. deren Öffentlichkeitsbeauftragten, der diese gleich verweigerte. Und drohten im gleichen Atemzug rechtliche Schritte an. Ich habe denen niemals eine Zustimmung erteilt mein Bild zu veröffentlichen. Ok ich habe mich beim Gruppenfoto zugestellt, was ja indirekt eine Zustimmung sei. Aber wir haben dann von uns selber auch noch Gruppenfoto gemacht und da hatte keiner der beteiligten was dagegen, inkl. Ausbilder.

    Dreh ich halt Spieß um und werde wie Teletector beschrieben, denen die Veröffentlichung untersagen.

    Blinky

  9. #9
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Na, das ist bei einer Veranstaltung nicht immer ganz einfach.

    oh doch, ist es, solange ich kein Einverständniss zu einer Veröffentlichung gegeben habe sei es schriftlich oder bei Betreten einer Disco duch die AGB ,kann ich das untersagen lassen.
    was die LFS nicht kann, mir das veröffentlichen von Fotos zu verbieten,wenn ich und alle Beteiligten einverstanden sind,
    nur weil das auf ihrem Grundstück ist?? niemals, auser die LFS wäre ein rechtsfreier Raum,wo deutsche Gesetzte nicht gelten, wenn das so ist, bitte ein Quelle nennen.

  10. #10
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    So Email ist raus, wo ich denen untersage Bilder zu veröffentlichen, wo ich abgebildet bin. Mal sehen was passiert.

    Blinky

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