Wiso Mr. Blaulicht. Die bestehen auf schriftliche Zustimmung aller Beteiligten, sowie Zustimmung der Schulleitung bzw. deren Öffentlichkeitsbeauftragten, der diese gleich verweigerte. Und drohten im gleichen Atemzug rechtliche Schritte an. Ich habe denen niemals eine Zustimmung erteilt mein Bild zu veröffentlichen. Ok ich habe mich beim Gruppenfoto zugestellt, was ja indirekt eine Zustimmung sei. Aber wir haben dann von uns selber auch noch Gruppenfoto gemacht und da hatte keiner der beteiligten was dagegen, inkl. Ausbilder.
Dreh ich halt Spieß um und werde wie Teletector beschrieben, denen die Veröffentlichung untersagen.
Blinky
oh doch, ist es, solange ich kein Einverständniss zu einer Veröffentlichung gegeben habe sei es schriftlich oder bei Betreten einer Disco duch die AGB ,kann ich das untersagen lassen.
was die LFS nicht kann, mir das veröffentlichen von Fotos zu verbieten,wenn ich und alle Beteiligten einverstanden sind,
nur weil das auf ihrem Grundstück ist?? niemals, auser die LFS wäre ein rechtsfreier Raum,wo deutsche Gesetzte nicht gelten, wenn das so ist, bitte ein Quelle nennen.
So Email ist raus, wo ich denen untersage Bilder zu veröffentlichen, wo ich abgebildet bin. Mal sehen was passiert.
Blinky
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