Also, wenn ich ehrlich bin, würde ich mich in dieser Angelegenheit an einen Profi wenden. Nix gegen die Antworten, aber mit Allgemeinwissen und Halbwahrheiten kann man sich hier ganz schnell in die Nesseln setzen.
Und wenn es hier wirklich um mehr als 3,50 € geht, kann so etwas sehr schnbell passieren.

Lasst Euch also am besten von einem Rechtsanwalt beraten. Auch ein Gerichtsvollzugsbeamter dürfte sich in solchen Fragen vieleicht auskennen.

Gruß, Mr. Blaulicht