Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
Welchen Vertragspartner meinst Du jetzt, Käufer oder Verkäufer?
War an den TE gerichtet, also seinen Vertragspartner (in dem Fall dann Käufer)...

Am ehestens sollte wohl der §286 ausm BGB zutreffen... (Natürlich sind die weiterführenden ebenfalls zu beachten...)
http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

Da die Zustellung einer Mahnung, auf Vertragserfüllung nicht möglich ist, könnte man die "Frist" (die man dann sogar weglassen kann) auch schon längst als "verstrichen" betrachten...

MfG Fabsi