Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
... Die Anzahlung ist nach wie vor Besitz des Vertragspartners, allerdings ist noch keine Übereignung geschehen...
Welchen Vertragspartner meinst Du jetzt, Käufer oder Verkäufer?

Fakt ist jedenfalls, dass der Käufer einen Teil seiner Vertragspflicht erfüllt hat. Wenn Überhose die Zelte jetzt an einen Dritten verkauft und der erste Käufer taucht wieder auf, könnte dieser IMO sein Recht auf Erfüllung der Vertragspflichten des Verkäufers geltend machen. Aus meiner Sicht ergibt sich hier die Frage, ob Käufer 1 auf Anullierung des 2. Kaufvertrages und Erfüllung seines Vertrages bestehen kann. Er hat ja schließlich nie bekundet, den Vertrag nicht erfüllen zu wollen (auch wenn man sein "Verschwinden" so auslegen könnte).