Ergebnis 1 bis 11 von 11

Thema: Rechtslage: Kauf - Vorauszahlung erfolgt - Abholung und Restzahlung nicht

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942

    ..........

    ..........
    Geändert von überhose (26.07.2008 um 20:50 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    17.12.2007
    Beiträge
    531
    Hmmm, schwierig! Ich bin kein Jurist, aber nach dem, was aus den Vorlesungen "Arbeitsrecht/Vertragsrecht" hängen geblieben ist, ist der Kaufvertrag zumindest teilweise zustande gekommen. Die Absichtserklärungen beider Seiten lagen vor und der Käufer hat sogar schon einen Teil seiner Vertragspflicht erfüllt. Aber eben nur einen Teil - und hier beginnt das Dilemma. Ein Teil des Vertragsgegenstandes ist damit IMO bereits Eigentum des Käufers, d.h. Ihr könnt es nicht weiterverkaufen.

    Da Ihr ja bereits allerlei unternommen habt, um den Vertrag endgültig abzuwickeln, und der Käufer nicht mehr auffindbar ist, würde ich auch versuchen, den Gegenstand weiter zu verkaufen und die Anzahlung zurück zu legen.

    Aber vielleicht gibt es ja auch Juristen in diesem Forum, die das besser wissen.
    MkG
    Rundhauber

  3. #3
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Da sind wir bei dem Punkt: Welcher Teil denn? Wird verstärkt dadurch, das ein Teil der Sache (2 Zelte) alleine nicht wirklich für den Zweck des gesamten nutzbar ist.
    Garkein Teil... Völliger Irrglaube ;)

    Die Anzahlung ist nach wie vor Besitz des Vertragspartners, allerdings ist noch keine Übereignung geschehen...

    Wenn ich das Teil jetzt weiter verkauft, weil ihr ein halbes Jahr alles versucht habt, was in eurer Macht steht, hat der "erstkäufer" eben pech gehabt...

    Allerdings würdet Ihr euch Strafbar machen, wenn ihr die angezahlte Kohle einfach versaufen geht... Die gehört euch ja noch nicht :)

    MfG Fabsi

    P.S.: Wann allerdings die Anzahlung in eureren Besitz überwechselt, kann ich dir nicht sagen...

  4. #4
    Registriert seit
    17.12.2007
    Beiträge
    531
    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    ... Die Anzahlung ist nach wie vor Besitz des Vertragspartners, allerdings ist noch keine Übereignung geschehen...
    Welchen Vertragspartner meinst Du jetzt, Käufer oder Verkäufer?

    Fakt ist jedenfalls, dass der Käufer einen Teil seiner Vertragspflicht erfüllt hat. Wenn Überhose die Zelte jetzt an einen Dritten verkauft und der erste Käufer taucht wieder auf, könnte dieser IMO sein Recht auf Erfüllung der Vertragspflichten des Verkäufers geltend machen. Aus meiner Sicht ergibt sich hier die Frage, ob Käufer 1 auf Anullierung des 2. Kaufvertrages und Erfüllung seines Vertrages bestehen kann. Er hat ja schließlich nie bekundet, den Vertrag nicht erfüllen zu wollen (auch wenn man sein "Verschwinden" so auslegen könnte).
    MkG
    Rundhauber

  5. #5
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Welchen Vertragspartner meinst Du jetzt, Käufer oder Verkäufer?
    War an den TE gerichtet, also seinen Vertragspartner (in dem Fall dann Käufer)...

    Am ehestens sollte wohl der §286 ausm BGB zutreffen... (Natürlich sind die weiterführenden ebenfalls zu beachten...)
    http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

    Da die Zustellung einer Mahnung, auf Vertragserfüllung nicht möglich ist, könnte man die "Frist" (die man dann sogar weglassen kann) auch schon längst als "verstrichen" betrachten...

    MfG Fabsi

  6. #6
    Registriert seit
    17.12.2007
    Beiträge
    531
    Hmmm, hab' nochmals gegrübelt.

    Wenn ich Überhose richtig verstehe, dann wurde im mündlichen Kaufvertrag Lieferung ab Verkäufer, Anzahlung bei Vertragsabschluß und Restzahlung bei Abholung vereinbart. Demnach ist der Eigentums-/Gefahrübergang bei Übergabe/Bezahlung zu sehen. Das heißt, dass der Verkaufsgegenstand doch noch nicht Eigentum des Käufers ist (auch nicht teilweise). Ergo könnte Überhose die Zelte wohl doch an einen Dritten verscherbeln.
    MkG
    Rundhauber

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •