Hmmm, hab' nochmals gegrübelt.

Wenn ich Überhose richtig verstehe, dann wurde im mündlichen Kaufvertrag Lieferung ab Verkäufer, Anzahlung bei Vertragsabschluß und Restzahlung bei Abholung vereinbart. Demnach ist der Eigentums-/Gefahrübergang bei Übergabe/Bezahlung zu sehen. Das heißt, dass der Verkaufsgegenstand doch noch nicht Eigentum des Käufers ist (auch nicht teilweise). Ergo könnte Überhose die Zelte wohl doch an einen Dritten verscherbeln.