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Thema: Tragen von Einsatzkleidung bei Wald & Flächenbränden

  1. #16
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    @offi
    aber mal abgesehen von übung (und von mir aus auch TH einsatz)

    nimmst du dann im Sommer bei jedem Brandeinstaz zwei Jacken mit?
    Weil man kann ja meist beim Ausrücken nicht sagen ob man jez eine lange Schlauchleitung baut oder in Innenangriff geht....

    Also ich bei mir geht eigentlich immer der Griff zu Nomexjacke und Hose sobalds um Feuer geht
    da sind mir Aussentemperaturen primär mal egal...
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  2. #17
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    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    nimmst du dann im Sommer bei jedem Brandeinstaz zwei Jacken mit?
    Ich schon. Genau wie ggf. die Überhose, den Haltegurt, den Maskenbehälter und das zweite Paar Handschuhe. Geht alles, wenn man will. ;)

  3. #18
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    Eure Gruppenkabine will ich auch haben - scheint luxuriös zu sein. Zweiten Satz Handschuhe kann man bequem in die Hose stecken und leichte Überjacke setzt man sich drauf - gut. Bei der Überhose hörts aber auf, denke ich, das wird dann doch leicht eng. Vor allem, was machst du, wenn es auf einmal heißt "Atemschutz anlegen!" Erstmal raus aus der Nomex, dann rein in die Überhose, wieder rein in die Nomex, Breitgurt und dann endlich mal die Maske? In der Enge einer durchschnittlichen, modernen Gruppenkabine?

    Oder schleppt ihr alles händisch mit und zieht euch alle bei Anfahrt an? Das will ich sehen!

  4. #19
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    Zitat Zitat von offi Beitrag anzeigen
    Ich habe aber manchmal das Gefühl, dass sich viele garkeine Gedanken darüber machen, wozu die Einsatzkleidung genau ist.
    Liegt aber daran das die meisten Führungskräfte sich darüber keinen Kopf machen oder aber Wissen von oben runter eingetrichtert bekommen.

    Auch sehr beliebte Aussage:
    Stadtrat und OB sind da. Die Jacken werden angezogen das die sehen was mit dem Geld passiert.
    Zitat Zitat von offi Beitrag anzeigen
    Selbst erlebt letzes Jahr bei einer Übung der Bezirksreserve, wo bei sommerlichen Temperaturen mitten in der Prärie die Wasserversorgung über weite Wegstrecke in der dicken Nomexjacke aufgebaut wurde.
    Endet irgendwann damit das ein FA an den Folgen falscher Schutzkleidung stirbt und sich seine Führung dem peynlichen Verhör stellen muss. Ich freu mich jetzt schon auf das Ergebniss.


    Zitat Zitat von hias
    nimmst du dann im Sommer bei jedem Brandeinstaz zwei Jacken mit?
    Ich nehm (fast) immer beide Jacken und meine Maske mit. Egal ob TH oder Brand, Sommer oder Winter. Bei Brandeinsätzen hab ich erstmal die Nomexjacke an. Abgelegt ist die schnell.

    Aber mancher FA ist schon mit 2 Paar Handschuhen überfordert...

    Zitat Zitat von newty
    Eure Gruppenkabine will ich auch haben - scheint luxuriös zu sein.
    Das ist das geringste Problem. Bei Bedarf wird auch mal eine Jacke im Aufbau verstaut.
    IMO wird das auch der Trend der nächsten Jahre bei den Fahrzeugherstellern sein. Mehr Platz für PSA
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #20
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    Zitat Zitat von Newty Beitrag anzeigen
    Eure Gruppenkabine will ich auch haben - scheint luxuriös zu sein. Zweiten Satz Handschuhe kann man bequem in die Hose stecken und leichte Überjacke setzt man sich drauf - gut. Bei der Überhose hörts aber auf, denke ich, das wird dann doch leicht eng. Vor allem, was machst du, wenn es auf einmal heißt "Atemschutz anlegen!" Erstmal raus aus der Nomex, dann rein in die Überhose, wieder rein in die Nomex, Breitgurt und dann endlich mal die Maske? In der Enge einer durchschnittlichen, modernen Gruppenkabine?

    Oder schleppt ihr alles händisch mit und zieht euch alle bei Anfahrt an? Das will ich sehen!
    Wenn nur ansatzweise die Chance besteht, unter PA zu müssen, werden die Sachen natürlich vorher in der Umkleide angezogen. Aber gerade deswegen bin ich immer froh über den zweiten mitgeführten Satz. Vergangenes Jahr im (heißen) April: Meldung Busbrand, ich auf dem zweiten LF. An der Einsatzstelle stellt sich heraus, dasss das Feuer durch den ersten AT gelöscht ist. Dafür ist bis zum Eintreffen des Straßenbaulastträgers eine doch etwas umfangreichere Ölspur abzustreuen sowie das Abschleppunternehmen bei der Bergung des Gelenkbusses zu unterstützen.
    Die folgenden drei Stunden waren auch nur in HuPF2 und T-Shirt/Warnweste bzw. HuPF3/Warnweste, soweit erforderlich, warm genug. Ich hätte keine Lust, da die ganze Zeit HuPF 1 und 4 zu tragen. Gerade weil ich die beschriebenen Probleme nicht nachvollziehen kann, das hat bisher immer gepasst, auch im LF 8 auf MB 508. Okay, das ist vielleicht mal etwas eng, aber wir fahren damit ja auch nicht bis Timbuktu und ziehen uns vorher soweit an, dass das im Fahrzeug nicht mehr nötig ist. Dafür besteht an der ESt. dann die Möglichkeit zu wechseln, ggf. auch erst nach ein paar Minuten, wenn die erste, heiße Phase vorbei ist. Brandbekämpfunghandschuhe wie den Super Mars von Eska steckt man jedenfalls auch nicht mal so eben in die Hosentasche.

    Vom Brandeinsatz ausgehend, also HuPF 1, 2 und 4 A tragend, muss ich zusätztlich zum Maskenbehälter, den Handschuhen und dem Gurt nur noch die HuPF 3 mitnehmen. Aber gerade die macht mich dafür viel flexibler, was das Auswählen angepasster PSA an der Einsatzstelle anbetrifft. Die Überhose und die Überjacke ausgezogen, die normale Jacke und eine Warnweste an - so ist's im Sommer doch viel angenehmer.
    Wenn's zur TH geht und ich nur HuPF 2 und 3 trage, müssen halt die Überjacke und die Überhose anstelle der HuPF 3 mit - geht auch. Gurt und Maskenbehälter (an dem ich die Handschuhe dran habe) verstaut man irgendwo, die Kleidung dreht man zum Päkchchen und nimmt sie auf den Schoß, falls das Auto voll besetzt sein sollte. Selbst im RW 2 auf Iveco 120-25 habe ich das bisher hinbekommen. Wenn man früh am Fahrzeug ist, kann man auch immer noch was in den Geräteräumen verstauen.

    Ich gebe zu, dass man über die Frage, ob die Brandbekämpfungs-PSA auch zur TH mitgeführt werden muss, streiten kann. Ich für meinen Teil mache das so, gebranntes Kind. Im übrigen muss die gesamte PSA ja auch bei Fahrten im Rahmen von Diensten und Übungen mitgeführt werden, so dass Erfahrung da ist, wie das am besten zu handlen ist.

  6. #21
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ich gebe zu, dass man über die Frage, ob die Brandbekämpfungs-PSA auch zur TH mitgeführt werden muss, streiten kann. Ich für meinen Teil mache das so, gebranntes Kind.
    Das ist meiner Meinung nach auf jeden Fall sinnvoll. Allein schon wegen folge Einsätzen.

    Was für mich aber auch ein großer Punkt ist:
    Wenn man im Fahrzeug im Bereich der Airbags aufhält (in neuen Fahrzeugen also fast überall im Fahrzeug), würde ich mir auf jeden Fall die "dicke Jacke" und unter Umständen auch die Flammschutzhaube anziehen. Gehörschutz und Helm mit Gesichtsschutz ist ja sowieso klar.

    Denn wenn einem die Airbags dann doch um die Ohren fliegen, ist man sicherlich um jeden cm schutz dankbar!

    Gruß,
    Philipp

  7. #22
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    Sehr interressant wie das anderswo gehandhabt wird.

    Also dass zwei Jacken mitgenommen werden hab ich bei uns in der Gegend noch bei keine Wehr gesehen, aber is auf alle Fälle a interessanter Denkanstoß.
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  8. #23
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    Also hier zieht soweit vorhanden jeder seine Nomexjacke an , außer für bsp. eine Ölspur - dann nehmen sie auch die HuPF 3 .
    Wir wurden letzten Dezember bsp. zu einem VU mit eingeklemmter Person alarmiert , auf Anfahrt sahen wir eine dicke Rauchwolke über der gemeldeten Einsatzstelle - da waren wir doch froh das einige die Nomexjacke anhatten .
    Nur bei unseren Nomexjacken müssen bei VU's bzw. arbeiten im Straßenverkehr Warnwesten angezogen werden - dann bevorzuge ich als (noch) nicht PA-Träger doch meine HuPF 3 .

    Bei Flächenbränden wie o.g. Nomexjacke + HuPF 2 (da keine HuPF T. 4 vorhanden - "zu teuer") bis auf 2-3 Außnahmen ...
    PS : Manche hatten die HuPF 3 glaube ich noch nie bei einem Einsatz an .

  9. #24
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    Zitat Zitat von Superyoshi Beitrag anzeigen
    Nur bei unseren Nomexjacken müssen bei VU's bzw. arbeiten im Straßenverkehr Warnwesten angezogen werden - dann bevorzuge ich als (noch) nicht PA-Träger doch meine HuPF 3
    Bei der HuPF 3 muss doch auch eine Warnweste her.

    Da ich immer ziemlich stark schwitze und ich den Schnitt der Überjacke nach HuPF 1 ziemlich unbequem finde, bin ich einer der ersten, der diese gegen HuPF 3 und Warnweste getauscht hat.

  10. #25
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    Also hier wurde uns gesagt :
    - Auf den alten Nomex muss
    - Auf den HuPF 3 (http://www.helpi.com/images/Feuerweh...HUPF-OD3-V.jpg) müsse man keine orangene Warnweste tragen ...

  11. #26
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    Die Jacke ist nicht nach HuPF 3 (Ausführungsnorm).

    Wenn die Jacke nach DIN EN 471 und die entsprechenden Werte erreicht, kann auf die Warnweste verzichtet werden.
    Die Quasi-Warnwirkung der HuPF 1 gilt nicht für die HuPF 3 mit gleicher Bestreifung, diese Quasi-Warnwirkung ist sowieso ein heißes Eisen, ich bevorzuge wann immer möglich eine Warnweste - auf der Autobahn auch gerne mal zusätzlich zur HuPF 1.

  12. #27
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    Angeblich sollen unsere Jacken auch im Straßenverkehr zugelassen sein, wir haben dieses Modell: http://www.internet-waescherei.de/jacke_Schurwolle.jpg (hab den link mal gegoogelt)

    Nur finde ich in den Jacken keinerlei vermerk der EN 471.
    Kann es sein, dass die Jacke zwar genug reflex Fläche hat, aber nicht nach der EN471 geprüft wurde? Oder geht dieser Punkt in einer anderen Norm mit auf?



    Wo man sich allerdings auch drüber gedanken machen sollte:

    Is nach mehrmaligen Gebrauch der Jacke im Innenangiff überhaupt noch genug reflektierende Fläche vorhanden, sodass die Jacke durch verschmutzung und abrieb im Straßenverkehr nicht mehr zu gebrauchen ist !?

    Gruß,
    Philipp (der in seinen leichten Überjacken jeweils eine 2€ Warnweste dabei hat)

  13. #28
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    Zitat Zitat von offi Beitrag anzeigen
    Angeblich sollen unsere Jacken auch im Straßenverkehr zugelassen sein, wir haben dieses Modell: http://www.internet-waescherei.de/jacke_Schurwolle.jpg (hab den link mal gegoogelt)

    Nur finde ich in den Jacken keinerlei vermerk der EN 471.
    Kann es sein, dass die Jacke zwar genug reflex Fläche hat, aber nicht nach der EN471 geprüft wurde? Oder geht dieser Punkt in einer anderen Norm mit auf?
    Das scheint eine Jacke nach HuPF 1 zu sein?
    Für die (und nur für die) gibt und gab es die Aussage einzelner Unfallversicherungsträger, dass die Warnwirkung der einer Warnkleidung nach DIN EN 471 Kl. 2 entspricht, die sogenannten Quasi-Warnwirkung. Die Jacke an sich ist also nicht nach DIN EN 471 Kl. 2 zugelassen, der UVT sagt, dass man auf Warnkleidung verzichten kann, wenn diese Jacke getragen wird, da die Warnwirkung als gleich anerkannt ist, also ein Entgegenkommen der UVT an die Feuerwehren.
    Ob das noch in deinem Bundesland aktuell ist oder jemals galt, kann ich nicht sagen.

  14. #29
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    Hallo,
    nun möchte ich auch mal meinen Senf dazugeben.

    In der ersten Einsatzphase inkl. Anfahrt zu einem Brandeinsatz sollten Überjacke/ Überhose getragen werden, da eine genaue Lagebeurteilung noch aussteht.
    Die Überkleidung sollte auch während der ersten Löschmaßnahmen getragen werden, zumindest solange wie offenes Feuer bekämpft wird (Gefahr der Ausbreitung etc.).
    Für die Nachlöscharbeiten bzw. wenn eine weitere Gefährdung der Kräfte durch das Feuer ausgeschlossen werden kann, gibts "Kleidungserleichterung".

    Rein (versicherungs)rechtlich siehts m.E. nach wie folgt aus: (direkte) Brandbekämpfung = Überbekleidung. Ausnahmen müssen sich immer begründen lassen. Dies dürfte aber bei z.B. 1 Meter hohen Flammen (Anfangsphase) schwer werden... Kenne einige Kameraden, die überraschend fast vom Feuer eingeschlossen wurden und sehr froh über ihre getragene Überjacken waren.

    Gruß
    Knut

  15. #30
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    Zitat Zitat von knutpotsdam Beitrag anzeigen
    Rein (versicherungs)rechtlich siehts m.E. nach wie folgt aus: (direkte) Brandbekämpfung = Überbekleidung.
    Nö. Rein versicherungsrechtlich kann man mit Badehosen antreten.

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