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Thema: Untersagungsverfügung der BA für Arbeitsschutz/Arbeitsmedizin bzgl Hanrath-Stiefel!

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  1. #1
    swiphi Gast
    Zitat Zitat von swiphi Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Was mache ich nun mit meinen wenige Wochen alten Hanrath Profi Plus? (Größe 44) Hat da jemand interesse? Da sie ja offensichtlich für den Einsatzdienst bei der Fw nicht mehr zu gebrauchen sind, suche ich jetzt einen, der mir ihn abnimmt!

    Oder muss mein Händler den Schuh zurücknehmen, weil er ihn mir nach dem 14.08.2008 verkauft hat? ( vgl: http://www.baua.de/de/Geraete-und-Pr...rue&__nnn=true)

    Also wer ein paar Hanrath Profi Plus, kaum getragen, Größe 44 günstig haben will, soll mir mal ne PN schreiben!
    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    einfach vom kauf zurücktreten und mal sehen was die leute von hanrath dazu sagen
    Kann man denn nach dem 14-tägigem Rückgaberecht die Stiefel noch zurückgeben, weil es sich immerhin nicht mehr - wie angegeben - um zugelassene Feuerwehrstiefel handelt? Auch, wenn die Stiefel schon im Einsatz getragen wurden und entsprechende Spuren haben?


    Frohes Fest!

  2. #2
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    1.728
    Da es nach dem Gesetz kein 14-tägiges Rückgaberecht gibt, und du uns deinen Händler auch nicht verraten hast, kann dir da leider niemand eine Antwort drauf geben.

  3. #3
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    195
    In unserer kompletten Wehr, ist das Tragen der Stiefel untersagt worden.
    Wird wohl auch rechtlich was eingeleitet, aber Hanrath ja eine GmbH ist, wird da nicht viel bei rumkommen...

  4. #4
    Registriert seit
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    709
    Nun lacht mich nich aus .. aber bei den "Allestestern" lief gestern ein Bericht über Defekte ware etc.

    Also bei Nichtgefallen hat man kein recht auf umtausch etc.
    Aber bei Defekt des Stiefels was ja mit der nicht vorhandenen Schutzwirkung meiner meinung ein "defekt" ist, hat man ein halbes Jahr das recht auf seiner seite, also man muss dem verkäufer nichts beweisen.
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

  5. #5
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    27.06.2004
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    wenn jemand rechtschutzversichert ist kann er ja mal ne telefonberatung mit nem fachanwalt machen!

  6. #6
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    14 Tage Rückgaberecht gilt auch bei nicht gefallen, wenn man es über Fernabsatz gekauft hat!!!

    Habt ihr die Stiefel in nem Laden gekauft, dann gilt es nicht!

    Aber ich glaube, alle haben die hier online bestellt also hat man 14 Tage Rückgaberecht...das ist so, weil man die Stiefel sich ja nicht vorher anschauen konnte...

  7. #7
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    265
    man hat auf die Stiefel ja eh 2 Jahre Garantie, und das sie einen Mangel haben ,somit eine oder mehrere zugesicherte Eigenschaften nicht erfüllen,kann jeder von seinem Garantieanspruch Gebrauch machen. auch sollte der Beweis eines vorhandenen Mangels anhand der Gutachten,Test usw sehr leicht fallen.

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