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Thema: Untersagungsverfügung der BA für Arbeitsschutz/Arbeitsmedizin bzgl Hanrath-Stiefel!

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  1. #1
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    Antwort der FUK:

    "...alles ist offen. Bislang existiert eine (zwei) Untersagungsverfügungen für bestimmte Schuhe der Firma Hanrath, siehe Homepage der BAuA. Es wird geprüft, inwieweit die gesamte Sachlage auch Einfluss auf bereits genutzte Schuhe hat. Das Ergebnis steht noch aus. Bitte beachten Sie in Zukunft weiter unsere Homepage - dort werden alle wichtigen Informationen veröffentlicht.



    Eine Anordnung der Feuerwehr-Unfallkasse [...] zum Nutzungsverbot der Hanrath-Stiefel gibt es bislang (noch) nicht. Dieses kann sich jedoch sehr schnell ändern..."
    Geändert von Tiefflieger (27.10.2008 um 21:04 Uhr)

  2. #2
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    4.289
    Ich darf bitte als Moderator nochmals daran erinnern, dass es okay und sogar gewünscht ist, Fakten zu diesem doch brisanten Thema zusammen zu fügen und zu posten. Allerdings solltet Ihr Euch bitte mit Mutmaßungen, Unterstellungen usw. etwas zurückhalten, da dadurch auch dieses Forum angreifbar ist.
    Das ist nicht auf jemand bestimmtes oder einen speziellen Beitrag gemünzt, sondern soll nur als Warnung im Vorfeld dienen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von Tiefflieger Beitrag anzeigen
    Eine Anordnung der Feuerwehr-Unfallkasse [...] zum Nutzungsverbot der Hanrath-Stiefel gibt es bislang (noch) nicht. Dieses kann sich jedoch sehr schnell ändern..."
    Die FUK NRW ist da schon weiter, wenn ich mich an einen Artikel erinnere, der die Tage über meinen Schreibtisch gegangen ist.

  4. #4
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die FUK NRW ist da schon weiter, wenn ich mich an einen Artikel erinnere, der die Tage über meinen Schreibtisch gegangen ist.
    korrekt. Vergleiche: http://funkmeldesystem.de/foren/show...&postcount=103

    Gilt jedoch wie bereits gesagt nur für NRW. Interpretation und Mutmaßung daraus auf die eigene Unfallkasse sei jedem selbst überlassen.

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