Sorry, wer der Firma Hanrath noch ein Wort glaubt, ist selber Schuld.
Die Unetrsagungsverfügung ist nicht, was eine Firma mal eben mit einem unverbindlichem "stimmt alles nicht" am Telefon aufheben könnte.
Sorry, wer der Firma Hanrath noch ein Wort glaubt, ist selber Schuld.
Die Unetrsagungsverfügung ist nicht, was eine Firma mal eben mit einem unverbindlichem "stimmt alles nicht" am Telefon aufheben könnte.
FUK habe ich angeschrieben aber bisher noch keine Antwort...
Mal was anderes...Wenn so ein Stiefel auf den Markt kommt und dann auch noch die EN erfüllt und alle Prüfsiegel erhält, dann muss er doch auch alle Prüfungen bestanden haben, oder nicht?
Die Aussage: Wer denen noch glaubt ist selber schuld. Bringt einen dabei ja auch nicht weiter. Zumal sie es nicht abgetan haben sondern gesagt haben, dass die Stiefel nach 2006 davon nur betroffen sind.
Es wird ja nicht jeder Stiefel einzeln geprüft, sondern nur ein Muster (Baumusterprüfung). Bei PSA der Kategorie III muss der Hersteller sicherstellen, dass alle Produkte aus der laufenden Herstellern mit dem Baumuster übereinstimmen, entweder durch regelmäßige Stichproben oder durch ein offizielle audtitiertes Qualitätssicherungsystem.
Ich meinte speziell:Die Aussage: Wer denen noch glaubt ist selber schuld. Bringt einen dabei ja auch nicht weiter. Zumal sie es nicht abgetan haben sondern gesagt haben, dass die Stiefel nach 2006 davon nur betroffen sind.
Im Moment sieht es so aus, dass die Firma Hanrath gegen Mitarbeiter der Bezirksregierung Köln und gegen Mitarbeiter mehrere Unfallkassen schwere Anschuldigungen erhoben hat, die anscheinend haltlos waren und wegen denen eine entsprechende Gerichtsverfügung ergangen ist.Also Fazit: Man darf die Stiefel, die vor und incl. 2006 gekauft wurden in Einsatz tragen und sie sind laut Hanrath sicher. Alle jüngeren Stiefel sind ebenfalls sicher aber zur Zeit verboten, wogegen Hanrath mit Anwälten vor geht.
Außerdem hat man wohl (positive) Prüfergebnisse des BGIA erfunden, während in einem anderen EU-Land (Österreich) die Stiefel ebenfalls durch die Prüfung gefallen sind.
Desweitere sind seit Monaten auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zwei Untersagungsverfügungen veröffentlich, wenn diese auf falschen Tatsachen beruhen würden, hätte man dagegen ja schon längst etwas unternehmen können.
Wenn die Firma Hanrath dann am Telefon sagt, alle Stiefel seien sicher, würde ich denen kein Wort glauben.
Antwort der FUK:
"...alles ist offen. Bislang existiert eine (zwei) Untersagungsverfügungen für bestimmte Schuhe der Firma Hanrath, siehe Homepage der BAuA. Es wird geprüft, inwieweit die gesamte Sachlage auch Einfluss auf bereits genutzte Schuhe hat. Das Ergebnis steht noch aus. Bitte beachten Sie in Zukunft weiter unsere Homepage - dort werden alle wichtigen Informationen veröffentlicht.
Eine Anordnung der Feuerwehr-Unfallkasse [...] zum Nutzungsverbot der Hanrath-Stiefel gibt es bislang (noch) nicht. Dieses kann sich jedoch sehr schnell ändern..."
Geändert von Tiefflieger (27.10.2008 um 20:04 Uhr)
Ich darf bitte als Moderator nochmals daran erinnern, dass es okay und sogar gewünscht ist, Fakten zu diesem doch brisanten Thema zusammen zu fügen und zu posten. Allerdings solltet Ihr Euch bitte mit Mutmaßungen, Unterstellungen usw. etwas zurückhalten, da dadurch auch dieses Forum angreifbar ist.
Das ist nicht auf jemand bestimmtes oder einen speziellen Beitrag gemünzt, sondern soll nur als Warnung im Vorfeld dienen.
Gruß, Mr. Blaulicht
korrekt. Vergleiche: http://funkmeldesystem.de/foren/show...&postcount=103
Gilt jedoch wie bereits gesagt nur für NRW. Interpretation und Mutmaßung daraus auf die eigene Unfallkasse sei jedem selbst überlassen.
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