Antwort der FUK:
"...alles ist offen. Bislang existiert eine (zwei) Untersagungsverfügungen für bestimmte Schuhe der Firma Hanrath, siehe Homepage der BAuA. Es wird geprüft, inwieweit die gesamte Sachlage auch Einfluss auf bereits genutzte Schuhe hat. Das Ergebnis steht noch aus. Bitte beachten Sie in Zukunft weiter unsere Homepage - dort werden alle wichtigen Informationen veröffentlicht.
Eine Anordnung der Feuerwehr-Unfallkasse [...] zum Nutzungsverbot der Hanrath-Stiefel gibt es bislang (noch) nicht. Dieses kann sich jedoch sehr schnell ändern..."