Okay, gilt so dann erstmal für Niedersachen, kann sein, dass andere Unfallversicherungsträger ähnliche Vorgaben machen, ist mir jetzt im Detail z.B. für NRW nicht bekannt. Das hat mit einer "Zulassung für den Feuerwehrdienst" IMO nicht direkt etwas zu tun.
Die vielerorts üblichen (und IMO auch oft ausreichenden) Leder-Stulpenhandschuhe erfüllen diese Anforderungen aber IIRC auch nicht?

Allerdings darf man Schutzhandschuhe mit anderen Leistungsstufen und CE-Kennzeichnung wenigstens als PSA verkaufen und einsetzen. Für die Frage, wofür sie eingesetzt werden, ist dann eben der Unternehmer verantwortlich (Gefährdungsbeurteilung!).
Die Frage ist bei den Hanrath-Handschuhen, ob sie als "Arbeitshandschuhe" vor irgendetwas Schutz gewähren sollen. Damit wären sie PSA und als solche zu prüfen und zu kennzeichnen (CE-Kennzeichen!). Für alle mir bekannten Schutzhandschuhe gibt es harmonisierte Normen (DIN EN), entweder der Hersteller hält sich an diese oder er weist nach, dass sein Produkt mindestens gleichwertige Schutz- und Produkteigenschaften hat.

Bei dem Preis müsste man echt mal anrufen und fragen, wofür die eingesetzt werden können, und sich dann ein Paar bestellen. ;)