Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Es ist nun aber mal so, dass die Hilfsfrist die Zeitspanne vom Notruf bis zum Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels definiert.
Siehe auch


Da ist von PKW nicht die Rede! Auch nicht von PKW der HvO-Gruppen.

Gruß, Mr. Blaulicht
"Rettungsdienstgesetz BaWü" seit wann gibt es dieses Gesetz und seit wann wird über Gott weis was nachgedacht HVO/FR

Gruß Michael

der gedacht hat es geht um den Patienten und um die Verkürzung des Therapie freien Intervalls ?????