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Thema: HvO: Verbesserung im RD oder Stellenklau?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo Leute!

    Vielleicht habe ich mich auch etwas falsch ausgedrückt. Ich meinte mit Rettungsmittel nicht zwangsläufig ein Fahrzeug, dass auch eine Transportkapazität stellt.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
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    Es ist nun aber mal so, dass die Hilfsfrist die Zeitspanne vom Notruf bis zum Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels definiert.
    Siehe auch
    Zitat Zitat von Rettungsdienstgesetz BaWü
    §8 Krankenkraftwagen.

    (1) Für die Notfallrettung und den Krankentransport sind Krankenkraftwagen einzusetzen. Krankenkraftwagen sind Fahrzeuge, die für Notfallrettung (Notarztwagen, Rettungswagen) oder Krankentransport (Krankentransportwagen) besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind. Sie müssen in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der Notfallmedizin entsprechen. Die Bestimmungen der §§ 29 und 30 bleiben unberührt.
    Da ist von PKW nicht die Rede! Auch nicht von PKW der HvO-Gruppen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Es ist nun aber mal so, dass die Hilfsfrist die Zeitspanne vom Notruf bis zum Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels definiert.
    Siehe auch


    Da ist von PKW nicht die Rede! Auch nicht von PKW der HvO-Gruppen.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    "Rettungsdienstgesetz BaWü" seit wann gibt es dieses Gesetz und seit wann wird über Gott weis was nachgedacht HVO/FR

    Gruß Michael

    der gedacht hat es geht um den Patienten und um die Verkürzung des Therapie freien Intervalls ?????
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  4. #4
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    Nun ja, selbstverständlich geht es um den Patienten. Hauptsächlich um seine optimale Versorgung.
    Und eine optimale Versorgung setzt standartisierte Abläufe, den Einsatz von qualifiziertem Personal und Material voraus.
    Insofern ist jede HvO-Gruppierung zwar ein zusätzliches Angebot, darf aber nicht in den Begriff "Rettungsdienst" mit einfließen. Und genau deswegen haben Fr/HvO auch nix mit Rettungsdienst zu tun. Auch nicht mit der für den Rettungsdienst maßgeblichen Hilfsfrist.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Nun ja, selbstverständlich geht es um den Patienten. Hauptsächlich um seine optimale Versorgung.
    Und eine optimale Versorgung setzt standartisierte Abläufe, den Einsatz von qualifiziertem Personal und Material voraus.
    Insofern ist jede HvO-Gruppierung zwar ein zusätzliches Angebot, darf aber nicht in den Begriff "Rettungsdienst" mit einfließen. Und genau deswegen haben Fr/HvO auch nix mit Rettungsdienst zu tun. Auch nicht mit der für den Rettungsdienst maßgeblichen Hilfsfrist.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Wozu dann HVO/FR ?????

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  6. #6
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    ist halt eine zusätzliche Maßnahme, um Patienten noch besser helfen zu können. Genauso wie Eh-Kurse, Autoverbandskästen, ärztlicher Bereitschaftsdienst, ambulanter Pflegedienst, Giftnotrufzentrale, Sanitätshäuser, betreutes Wohnen etc. Auch diese verbessern die Patientensituation, haben aber nix mit dem Rettungsdienst zu tun, spielen daher auch keine Rolle bei der Hilfsfrist und haben keinen Einfluss auf den Rettungsdienstbedarfsplan.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
    beckus Gast
    Also dass beim HvO Gelder fließen, davon weiß ich nichts. Ich habe weder was davon gesehn noch unsere Feuerwehr noch die Wasserwacht, noch die Bereitschaft. (Zur Information: Bei uns stellt die Feuerwehr einen PKW und einen MTW, beide mit SoSi, und die werden dann vom HvO bestehend aus Feuerwehrlern, Wasserwachtlern und Bereitschaftlern besetztz.)
    Zuden RTWs: Wenn ein RTW gebraucht wird, wird dieser ja immer vom regulärem Rettungsdienst genommen. Der RTW unserer Bereitschaft rückt demnach nur über die SEG aus oder wenn wirklich rein gar nichts anderes mehr da ist. Sollte nun ein Einsatz mit HvO sein, bekommt der RTW des RD den Auftrag, wie üblich halt, und der HvO wird mitalarmiert. Sollten wir jetzt spaßeshalber mit dem RTW da hinfahren, dürfen wir den Pat. gar nicht transportieren, da der RTW des RD dies als Auftrag hat (außer die Leistelle ordet den Transport mit unserem an).
    Ich persönlich halte es allerdings generell für Murks, einen RTW für den HvO zu haben, denn wenn ich hinkomme, un der RD 10 minuten nach mit, ist der da bevor ich mit meiner Behandlung fertig bin (was man da halt immer so tut). Dann kommt der RD, macht evtl noch fix was, nimmt den Pat. mit oder auch nicht und fertig. Soviel zu meiner Meinung dazu.
    Sollte der RD allerdings so vielspäter kommen, dass sich ein Abtransport mit dem HvO RTW lohnen würde, dan stimmt wohl was nicht....

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