Das gilt aber nur, wenn die HvO auch über ein geeignetes Rettungsmittel verfügen. Also für jene HvOs, die einen RTW ihr eiegen nennen, natürlich ausreichend ausgestattet und qualifiziert besetzt. Dann allerdings stellt sich mir die Frage, warum überhaupt ein hauptamtliches Fahrzeug alarmiert wird. Insgesamt ergibt dieses Sytsem keinen Sinn.
Gruß, Mr. Blaulicht