Okay, vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt (bzw. angesichts der späten Stunde ein falsches Besipiel gewählt). Ich meinte eigentlich mehrere nicht zusammenhängende Ereignisse in einem kleinen Dorf mit nur geringen rettungsdienstlicher Vorhaltung. Also zum Beispiel: ein VU mit zwei Verletzten, ein Herzinfarkt zwei strassen weiter, eine Geburt am anderen Ende des Dorfes, ein Arbeitsunfall im Stall etwas außerhalb etc. - verschiedene individualmedizinische Notfälle, die jeweils eigene Rettungsmittel benötigen.
Aber ich denke, wir reden aneinander vorbei:
Du redest davon, dass ein Fahrzeug den Einsatzort nicht nur innerhalb der gesetzlichen Frist erreichen muss, sondern auch noch den Patienten finden und zu ihm gelangen soll. Und dass alles, obwohl der zuständige RTW veilleicht gerade nicht auf der Wache ist sondern wo anders in seinem Bereich rumgondelt.
Soweit bin ich damit ja auch einer Meinung. Da ist eine planerische Sicherheit von 100% möglich.
Ich dagegen rechne auch noch die Wahrscheinlichkeit ein, mit der das zuständige Rettungsmittel gar nichjt zum Einsatz kommen kann, weil es gerade anderweitig beschäftigt ist, und das übernächste Rettungsmittel alarmiert wird. Und wenn man einen solchen Fall beücksichtigt, ist eine "Einsatzort-erreicht-Garantie" innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist nicht praktikabel.
Und genau für solche Fälle sollte man bei der Planung "nur" eine Erfüllungsquote 90-95% miteinbeziehen (komisch formuliert, aber im Moment fällt mir nichts besseres ein - ich denke Ihr wisst, was ich meine).
Die Planung, dass der zuständige RTW im Idealfall (also Standort Wache) nur in 90-95% der Fälle "rechtzeitig" - also innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist eintreffen kann, führt meiner Meinung nach in die falsche Richtung.
Gruß, Mr. Blaulicht
PS: Angesichts der Zahlen, die in BaWü hier intern (und deswegen werde ich das nicht konkretisieren) kursieren, ist eine Diskussion über 90 oder 95% allerdings völlig absurd!