Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 31 bis 45 von 47

Thema: HvO: Verbesserung im RD oder Stellenklau?

  1. #31
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Okay, vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt (bzw. angesichts der späten Stunde ein falsches Besipiel gewählt). Ich meinte eigentlich mehrere nicht zusammenhängende Ereignisse in einem kleinen Dorf mit nur geringen rettungsdienstlicher Vorhaltung. Also zum Beispiel: ein VU mit zwei Verletzten, ein Herzinfarkt zwei strassen weiter, eine Geburt am anderen Ende des Dorfes, ein Arbeitsunfall im Stall etwas außerhalb etc. - verschiedene individualmedizinische Notfälle, die jeweils eigene Rettungsmittel benötigen.

    Aber ich denke, wir reden aneinander vorbei:
    Du redest davon, dass ein Fahrzeug den Einsatzort nicht nur innerhalb der gesetzlichen Frist erreichen muss, sondern auch noch den Patienten finden und zu ihm gelangen soll. Und dass alles, obwohl der zuständige RTW veilleicht gerade nicht auf der Wache ist sondern wo anders in seinem Bereich rumgondelt.
    Soweit bin ich damit ja auch einer Meinung. Da ist eine planerische Sicherheit von 100% möglich.
    Ich dagegen rechne auch noch die Wahrscheinlichkeit ein, mit der das zuständige Rettungsmittel gar nichjt zum Einsatz kommen kann, weil es gerade anderweitig beschäftigt ist, und das übernächste Rettungsmittel alarmiert wird. Und wenn man einen solchen Fall beücksichtigt, ist eine "Einsatzort-erreicht-Garantie" innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist nicht praktikabel.
    Und genau für solche Fälle sollte man bei der Planung "nur" eine Erfüllungsquote 90-95% miteinbeziehen (komisch formuliert, aber im Moment fällt mir nichts besseres ein - ich denke Ihr wisst, was ich meine).
    Die Planung, dass der zuständige RTW im Idealfall (also Standort Wache) nur in 90-95% der Fälle "rechtzeitig" - also innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist eintreffen kann, führt meiner Meinung nach in die falsche Richtung.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Angesichts der Zahlen, die in BaWü hier intern (und deswegen werde ich das nicht konkretisieren) kursieren, ist eine Diskussion über 90 oder 95% allerdings völlig absurd!
    Geändert von Mr. Blaulicht (03.05.2008 um 11:29 Uhr)

  2. #32
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Ich gebe Dir ja Recht, wenn Du sagst, dass eine 100%tige Quote nicht planbar ist. Planungsgrundlage sind Statistiken der Vorjahre, und da in denen der dritte Weltkrieg nicht ausgebrochen ist, wird er auch nicht als Planungsgrundlage genommen...

    Aber die von Dir beschriebene Situation soll durch solche Einsatztaktiken wie Wachenabsicherung kompensiert werden, was allerdings auch nur zu einem bestimmten Mass geht.

    Wenn Du mich jetzt fragst, wie genau diese Planungsgrundlagen (für die 100%) aussehen, muss ich auch passen. Ich kann mir vorstellen, dass damit gemeint ist, dass zwischen den Einsatzradien der einzelnen RWs keine weissen Flecken sein dürfen.

    Die Zahlen aus BaWü werden offen gehandelt, ich habe da so was im Hinterkopf, dass ca. 2/3 der Kreise die Hilfsfrist von 15 Min. regelmässig nicht einhalten, besonders peinlich ist, dass es selbst in Stuttgart nicht hinhaut. Da haben die Berliner das Problem doch eleganter gelöst: es gibt erst gar keine festgelegte Hilfsfrist...
    MfG

    brause

  3. #33
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hallo Leute!

    Sofern man bestehende HvO-Gruppen nicht in Rettungsdienst-Gutachten erfasst und somit versucht die Hilfsfristen einzuhalten, dann ist das ok.

    Aber wenn im Gutachten die HvO-Gruppen als Rettungsmittel 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr im Plan mit aufgenommen sind und damit versucht wird die Hilfsfristen (damit weniger Rettungswagen, damit weniger hauptamtliches Personal) kann man schon von Stelleneinsparung sprechen und das darf auf keinem Fall im Sinne der HvO-Gruppe und der Bevölkerung sein.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #34
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Das gilt aber nur, wenn die HvO auch über ein geeignetes Rettungsmittel verfügen. Also für jene HvOs, die einen RTW ihr eiegen nennen, natürlich ausreichend ausgestattet und qualifiziert besetzt. Dann allerdings stellt sich mir die Frage, warum überhaupt ein hauptamtliches Fahrzeug alarmiert wird. Insgesamt ergibt dieses Sytsem keinen Sinn.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #35
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Gibt es FR/HVO mit RTW?
    Ich dachte die fahren immer mit Privat- Oder Dienst-PKW, SEG- oder Feuerwehr-MTW oder so was, also keinerlei Transportmöglichkeit...
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #36
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Gibt es FR/HVO mit RTW?
    Ich dachte die fahren immer mit Privat- Oder Dienst-PKW, SEG- oder Feuerwehr-MTW oder so was, also keinerlei Transportmöglichkeit...
    Auch das gibt es.
    MfG

    brause

  7. #37
    Registriert seit
    27.04.2004
    Beiträge
    1.257
    Bei uns sind Fahrzeuge mit Transportmöglichkeit nicht Genehmigungswürdig.

  8. #38
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hallo Leute!

    Vielleicht habe ich mich auch etwas falsch ausgedrückt. Ich meinte mit Rettungsmittel nicht zwangsläufig ein Fahrzeug, dass auch eine Transportkapazität stellt.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #39
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Es ist nun aber mal so, dass die Hilfsfrist die Zeitspanne vom Notruf bis zum Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels definiert.
    Siehe auch
    Zitat Zitat von Rettungsdienstgesetz BaWü
    §8 Krankenkraftwagen.

    (1) Für die Notfallrettung und den Krankentransport sind Krankenkraftwagen einzusetzen. Krankenkraftwagen sind Fahrzeuge, die für Notfallrettung (Notarztwagen, Rettungswagen) oder Krankentransport (Krankentransportwagen) besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind. Sie müssen in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der Notfallmedizin entsprechen. Die Bestimmungen der §§ 29 und 30 bleiben unberührt.
    Da ist von PKW nicht die Rede! Auch nicht von PKW der HvO-Gruppen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #40
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Es ist nun aber mal so, dass die Hilfsfrist die Zeitspanne vom Notruf bis zum Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels definiert.
    Siehe auch


    Da ist von PKW nicht die Rede! Auch nicht von PKW der HvO-Gruppen.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    "Rettungsdienstgesetz BaWü" seit wann gibt es dieses Gesetz und seit wann wird über Gott weis was nachgedacht HVO/FR

    Gruß Michael

    der gedacht hat es geht um den Patienten und um die Verkürzung des Therapie freien Intervalls ?????
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  11. #41
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Nun ja, selbstverständlich geht es um den Patienten. Hauptsächlich um seine optimale Versorgung.
    Und eine optimale Versorgung setzt standartisierte Abläufe, den Einsatz von qualifiziertem Personal und Material voraus.
    Insofern ist jede HvO-Gruppierung zwar ein zusätzliches Angebot, darf aber nicht in den Begriff "Rettungsdienst" mit einfließen. Und genau deswegen haben Fr/HvO auch nix mit Rettungsdienst zu tun. Auch nicht mit der für den Rettungsdienst maßgeblichen Hilfsfrist.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #42
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Nun ja, selbstverständlich geht es um den Patienten. Hauptsächlich um seine optimale Versorgung.
    Und eine optimale Versorgung setzt standartisierte Abläufe, den Einsatz von qualifiziertem Personal und Material voraus.
    Insofern ist jede HvO-Gruppierung zwar ein zusätzliches Angebot, darf aber nicht in den Begriff "Rettungsdienst" mit einfließen. Und genau deswegen haben Fr/HvO auch nix mit Rettungsdienst zu tun. Auch nicht mit der für den Rettungsdienst maßgeblichen Hilfsfrist.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Wozu dann HVO/FR ?????

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  13. #43
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    ist halt eine zusätzliche Maßnahme, um Patienten noch besser helfen zu können. Genauso wie Eh-Kurse, Autoverbandskästen, ärztlicher Bereitschaftsdienst, ambulanter Pflegedienst, Giftnotrufzentrale, Sanitätshäuser, betreutes Wohnen etc. Auch diese verbessern die Patientensituation, haben aber nix mit dem Rettungsdienst zu tun, spielen daher auch keine Rolle bei der Hilfsfrist und haben keinen Einfluss auf den Rettungsdienstbedarfsplan.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #44
    beckus Gast
    Also dass beim HvO Gelder fließen, davon weiß ich nichts. Ich habe weder was davon gesehn noch unsere Feuerwehr noch die Wasserwacht, noch die Bereitschaft. (Zur Information: Bei uns stellt die Feuerwehr einen PKW und einen MTW, beide mit SoSi, und die werden dann vom HvO bestehend aus Feuerwehrlern, Wasserwachtlern und Bereitschaftlern besetztz.)
    Zuden RTWs: Wenn ein RTW gebraucht wird, wird dieser ja immer vom regulärem Rettungsdienst genommen. Der RTW unserer Bereitschaft rückt demnach nur über die SEG aus oder wenn wirklich rein gar nichts anderes mehr da ist. Sollte nun ein Einsatz mit HvO sein, bekommt der RTW des RD den Auftrag, wie üblich halt, und der HvO wird mitalarmiert. Sollten wir jetzt spaßeshalber mit dem RTW da hinfahren, dürfen wir den Pat. gar nicht transportieren, da der RTW des RD dies als Auftrag hat (außer die Leistelle ordet den Transport mit unserem an).
    Ich persönlich halte es allerdings generell für Murks, einen RTW für den HvO zu haben, denn wenn ich hinkomme, un der RD 10 minuten nach mit, ist der da bevor ich mit meiner Behandlung fertig bin (was man da halt immer so tut). Dann kommt der RD, macht evtl noch fix was, nimmt den Pat. mit oder auch nicht und fertig. Soviel zu meiner Meinung dazu.
    Sollte der RD allerdings so vielspäter kommen, dass sich ein Abtransport mit dem HvO RTW lohnen würde, dan stimmt wohl was nicht....

  15. #45
    Registriert seit
    04.05.2006
    Beiträge
    263
    Also wenn beim HvO wirklich auch Gelder fließen würden müssten sie sich zumindest des verbrauchte Zeug beim RTW nicht mehr besorgen^^
    und zumindest bei uns in der Gegend machen sie das doch recht fleißig :)

    Wenn dann wird das vielleicht so abgerechnet wie wenn man mit einem KTW eine Erstversorgung fährt und dann der RTW übernimmt.
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •