Kurz: Gemäß der Kanalzuweisungen i.V. mit den einschlägigen Vorschriften dürfen an den geografischen Grenzen des Funkverkehrskreises bestimmte Feldstärken nicht überschritten werden. Wenn ich nun in der Grenzregion eine Feststation mit Antenne auf dem Schlauchturm habe und mit 10 Watt sende, überschreite ich die Werte wohl mit ziemlicher Sicherheit.
Abgesehen davon, dass dies eine absolut unnötige elektromagnetische Umweltverschmutzung ist.
Gruß
knut