Servus!
Nicht ganz richtig. Laut diesem Schreiben Punkt 2.2.1 Abs. 3 können hier sehr wohl Auflagen erteilt werden, die u.a. eine Begrenzung der Sendeleistung durch Dämpfungsmassnahmen zur Folge haben kann.
Siehe auch §§11, 12 dieses Schreibens, in dem alle Werte der zulässigen Strahlungsleistung als Maximalwerte angegeben sind, nicht als Minimalwerte.
Gruß
Alex